Ab heute gibt es wieder sechs FFP2-Masken in der Apotheke
Natascha Koch | 16.02.2021
Seit Dezember verteilen Vor-Ort-Apotheken FFP2-Masken an Bürger ab 60 Jahren sowie an Personen mit Vorerkrankungen, die ein höheres Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf haben. Die gesetzlichen Krankenkassen haben dazu je zwei Gutscheine an berechtigte Bürger verschickt: Der erste Voucher ist gültig vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2021, der zweite vom 16. Februar bis 15. April. In dieser Zeit können je sechs Masken gegen Vorlage des Gutscheins und einen Eigenanteil von zwei Euro in der Apotheke abgeholt werden.
Erster Gutschein bis Ende Februar gültig
„Nach unserer Einschätzung sind erst etwa drei Viertel der ersten Berechtigungsnachweise eingelöst worden. Ein Grund ist auch, dass immer noch nicht alle Krankenkassen die Gutscheine vollständig versandt haben“, erklärt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein e.V. Anspruchsberechtigte müssten sich aber keine Sorgen machen. Die Einlösung des ersten Berechtigungsscheins sei noch bis Ende Februar möglich, so Preis weiter. Der zweite Voucher ist bis zum 15. April gütig.
In den nächsten Tagen erhalten auch Empfänger von ALG II und deren Angehörige Gutscheine ihrer Krankenkassen für zehn FFP2-Masken, die sie gegen Vorlage des Schreibens und ihrem Personalausweis bis zum 6. März 2021 kostenfrei in der Apotheke vor Ort abholen können.
„Neben den Lockdown-Maßnahmen, den Hygiene-Regeln ist ganz sicher auch die flächendeckende Anwendung von FFP2-Masken eine nachweislich wirksame Präventionsmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie“, so Preis. Gerade wegen den mutierten Varianten und den noch nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Corona-Impfstoffen sei das Tragen von FFP2-Masken aktuell besonders wichtig, betont der Apotheker.