Apotheker begrüßen neues Cannabisgesetz
19.01.2017
„In Zukunft können Patienten Rezepturarzneimittel aus Cannabis in kontrollierter pharmazeutischer Qualität aus der Apotheke bekommen. Die Krankenkassen können diese Medikamente nach vorheriger Genehmigung auch erstatten“, erklärte Kiefer. Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ wurde heute in der 2./3. Lesung vom Bundestag verabschiedet. Es tritt nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Zur Zeit wird gesellschaftspolitisch diskutiert, ob Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland legalisiert werden soll. Das aktuell verabschiedete Gesetz bezieht sich nur auf medizinisch verordnetes Cannabis. Kiefer: „Jeder weiß: Medikamente haben Risiken und Nebenwirkungen. Es wäre fahrlässig und falsch, aus dem medizinischen Einsatz zu folgern, dass Cannabis als Genussmittel harmlos wäre.“ Aus Sicht der Apothekerschaft sollte die Legalisierung zu Genusszwecken sorgfältig geprüft werden, da der Konsum von Cannabis mit Risiken verbunden ist. Risiken sind u.a. das erhöhte Unfallrisiko, eine Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, wie Angststörungen und Depression, und die mögliche Entwicklung einer Sucht.
BAK