Ausgaben für die Gesundheit: Hier hilft der Staat
25.10.2018
Private Ausgaben für Arzneimittel aus der Apotheke, aber auch für andere Gesundheitskosten helfen, Steuern zu sparen. Sie lassen sich im Einzelfall als "Außergewöhnliche Belastungen" gemäß Paragraph 33 Einkommenssteuergesetz geltend machen. In Sachen Medikamente kommen sowohl die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Präparat als auch die Kosten für die Selbstmedikation wie Grippe- und Allergiemittel infrage.
Belastungsgrenze und Kinderzahl
"Für viele Patienten kann es sich lohnen, notwendige Gesundheitsausgaben in ihrer Steuererklärung geltend zu machen", erklärt Berend Groeneveld, Patientenbeauftragter des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). "Damit das Finanzamt die Kosten für Arzneimittel im jeweiligen Einzelfall anerkennt, muss allerdings erst eine bestimmte Belastungsgrenze überschritten sein, die von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl abhängt. Um zumindest den Nachweis über die Ausgaben für Arzneimittel zu erbringen, unterstützen viele Apotheken ihre Kunden."
Dazu Groeneveld: "Wer seine Quittungen im vorigen Jahr nicht komplett gesammelt hat, kann meist auf die Hilfe seiner Stammapotheke zählen. Für Inhaber einer Kundenkarte kann oft nachträglich eine Jahresübersicht ausgedruckt werden. Der Service sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen können jedoch von Apotheke zu Apotheke variieren."
Rezepte und andere Belege
Wichtig: Neben dem Zahlungsbeleg aus der Apotheke verlangt das Finanzamt den Nachweis der medizinischen Notwendigkeit. Bei den gesetzlichen Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente genügt das rosa Rezept. In der Selbstmedikation lässt sich der Nachweis über ein Grünes Rezept erbringen. Dieses stellt der Arzt für ein nicht von der Krankenkasse übernommenes Arzneimittel aus.
Neben Ausgaben für Arzneimittel lassen sich auch weitere Gesundheitsausgaben steuerlich geltend machen. Hierzu zählen etwa Aufwendungen für Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie oder Akupunktur. Was viele nicht wissen: Wer zum Arzt, Psychotherapeuten oder Heilpraktiker fährt oder sich für die Anwendung einer therapeutischen Maßnahme – wie Krankengymnastik – auf den Weg macht, kann die Fahrtkosten ebenfalls als Krankheitskosten in der Steuererklärung ein - tragen. Dazu zählen auch die Wege zur Apotheke, zum Sanitätshaus oder zum Optiker.
Zuschuss für Umbauten
Direkte finanzielle Unterstützung vom Staat gibt es, wenn man sein Haus oder seine Wohnung alters- oder behindertengerecht umbauen möchte. Hierzu bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau Investitionszuschüsse an.
Details dazu erfahren Sie unter www.kfw.de, klicken Sie auf dieser Internetseite oben in der Menüleiste auf "Privatpersonen" und dann auf "Bestandsimmobilie" und weiter auf "Barrierereduzierung".
Peter Erik Felzer