Behörden warnen vor Cannabinoiden in Süßwaren

NAS | 17.10.2024

Verbraucherschützer warnen: Immer häufiger gelangen nicht zugelassene Lebensmittel auf den Markt, die Cannabinoide enthalten. Häufig sind es Süßwaren wie Gummidrops, Kekse, Lutscher oder Softdrinks.
Nicht zugelassene Lebensmittel mit CBD sind häufig Süßwaren wie Gummibärchen oder Kekse. image.originalResource.properties.copyright

In Europa gibt es ein Schnellwarnsystem für gesundheitsgefährdende Lebensmittel. Knapp 4.700 Meldungen sind hier im Jahr 2023 eingegangen – ein neuer Höchststand, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt. Deutlich gestiegen ist die Zahl an Warnungen zu nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln: Ein Großteil betrifft Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten, berichtet das BVL.

Verwechslungsgefahr für Kinder: Cannabinoide in Süßwaren

Häufig sind Lebensmittel betroffen, die insbesondere Kinder und Jugendliche ansprechen: Die Behörden meldeten im Jahr 2023 im Schnellwarnsystem mehr als 20 Produkte, die von Kindern leicht mit handelsüblichen Gummidrops, Kaugummis, Softdrinks oder Keksen verwechselt werden könnten. Neben CBD enthielten einige Produkte das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC), dessen Verkauf in Deutschland mittlerweile verboten ist.

Lebensmittel mit CBD sind nicht erlaubt

Zwar hat CBD keine berauschende Wirkung, trotzdem warnt die Verbraucherzentrale davor: Bei jedem Zehnten kann der Verzehr von CBD zu Schläfrigkeit und Benommenheit führen – oder im Gegenteil zu Schlaflosigkeit und innerer Unruhe. Zudem sind Fragen zu Dosierung, Sicherheit und Wechselwirkungen noch nicht geklärt. Darüber hinaus ist CBD in Lebensmitteln nicht zugelassen, CBD-Produkte dürfen daher eigentlich überhaupt nicht als Lebensmittel nicht verkauft werden, so die Verbraucherzentrale.

„Unserer Ansicht nach ist es nicht akzeptabel, dass beispielsweise CBD-haltige Kaugummis, Fruchtgummis oder Kekse im Verkauf sind, obwohl sie keine Zulassung haben. Es fehlen Erfahrungswerte und wissenschaftliche Daten, dass ihr Verzehr sicher ist. Durch die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer werden die Verfahren unnötig kompliziert. Stattdessen braucht es ein bundesweit abgestimmtes Vorgehen der zuständigen Behörden. Hinzu kommt, dass die Überwachungsbehörden nicht jedes erhältliche Produkt prüfen können“, schreibt die Verbraucherzentrale auf Ihrer Webseite.

Aktuell wird der Verkauf von Lebensmitteln, also auch Produkten mit Cannabidiol, von den jeweils zuständigen Landesbehörden überwacht. In einigen Bundesländern wurden bereits nicht zugelassene Produkte vom Markt genommen.

Quellen: Bericht aus dem Europäischen Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel 2023; Verbraucherzentrale: Vorsicht bei Lebensmitteln mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD)