BfArM warnt vor "Miracle Mineral Supplement"
02.06.2014
Das BfArM weist darauf hin, dass diese und vergleichbare Produkte mit Natriumchlorit als arzneilich wirksamem Bestandteil in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Als Arzneimittel werden Produkte nur dann zugelassen, wenn durch ein behördliches Zulassungsverfahren ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestätigt wird. Aus Natriumchlorit und der verdünnten Säure entsteht Chlordioxid, das auf Haut und Schleimhaut je nach Konzentration reizend bis ätzend wirkt. Die Anwendung kann zu erheblichen Gesundheitsgefahren führen.
Der Wirkstoff Natriumchlorit, geschrieben mit einem „t“ am Wortende, ist nicht zu verwechseln mit Natriumchlorid, dem allgemein bekannten Kochsalz. Trotz der Namensähnlichkeit haben beide Substanzen völlig unterschiedliche chemische Eigenschaften.
Das BfArM steht in engem Austausch mit den in Deutschland für die Überwachung des Arzneimittelverkehrs zuständigen Landesbehörden. Diese entscheiden auch über die Einstufung einzelner Produkte als zulassungspflichtiges Arzneimittel. Stuft eine Landesbehörde ein Produkt als zulassungspflichtiges Arzneimittel ein, darf es ohne eine Zulassung nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grundlage für eine solche Einstufung kann auch das Bewerben eines Produktes als Mittel zur Behandlung von Krankheiten sein.
BfArM/RF