Cannabis gibt es ab sofort auf Rezept
09.03.2017
Einzelfallentscheidungen sind möglich, allerdings darf der Arzt Cannabisprodukte nur verordnen, wenn eine Verbesserung der Symptome oder des Krankheitsverlaufs zu erwarten ist. Es gelten die üblichen arzneimittel- und betäubungsmittelrechtlichen Vorgaben bei der Verordnung wie für andere Betäubungsmittel auch. Für gesetzlich Krankenversicherte übernehmen die Krankenkassen die Kosten, allerdings müssen die Kassen dies vor der ersten Belieferung einmalig genehmigen.
Cannabis als Rauschmittel bleibt verboten, ebenso der Eigenanbau für medizinische Zwecke. Zuvor erteilte Ausnahmeerlaubnisse des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) bleiben noch drei Monate gültig, sind aber nicht mehr nötig, da Patienten ab sofort Cannabis in standardisierter, pharmazeutischer Qualität über die Apotheken beziehen können. Das Neue Rezeptur-Formularium (DAC/NRF) hat mehrere neue Rezepturvorschriften zu Cannabisblüten zur Inhalation nach Verdampfung, zur Teezubereitung sowie ethanolischer Dronabinol-Lösung veröffentlicht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz lesen Sie im Beitrag Cannabis auf Rezept bei aponet.de.
dh/PZ