E-Rezept lässt sich bald über elektronische Gesundheitskarte einlösen

ABDA/NK | 04.07.2023

Das E-Rezept wird schon bald über die elektronische Gesundheitskarte in Apotheken einlösbar sein. Bislang war dies nur über Papierausdrucke und eine App der Gematik möglich. Was sich nun ändert, lesen Sie hier.
Bald soll es möglich sein, E-Rezept auch über die elektronische Gesundheitskarte in Apotheken einzulösen. image.originalResource.properties.copyright

Ab wann kann ich ein E-Rezept in der Apotheke einlösen?

Apotheken können E-Rezepte bereits seit September 2022 beliefern, allerdings bislang nur über Papierausdrucke und die „E-Rezept-App“ der Gematik. Nun wird auch die elektronische Gesundheitskarte (eGK) wird als neuer Einlöseweg für das E-Rezept etabliert: Apotheken können dann über ein Kartenlesegerät auf den E-Rezept-Server zugreifen, abgelegte Rezepte einsehen und diese entsprechend beliefern.  

Ab wann können Apotheken E-Rezepte über die elektronische Gesundheitskarte beliefern?

Die Apotheken werden voraussichtlich in den nächsten Wochen und Monaten schrittweise dazu in die Lage versetzt, diesen Service anzubieten. Einen festen Zeitpunkt für den Start des Angebots für alle Apotheken gibt es nicht. Denn: Die Apotheken haben unterschiedliche Software-Anbieter. Damit die neue eGK-Funktion in den Apotheken reibungslos funktioniert, müssen die Software-Hersteller ihre Produkte aktualisieren. Die meisten Software-Produkte stehen aktuell schon kurz vor der Umstellung.

Wird es durch die neue Einlösemöglichkeit jetzt mehr E-Rezepte geben?  

Jede Arztpraxis entscheidet selbst, auf welchem Weg sie Rezepte verordnet. Bislang gibt es noch keine Pflicht für Ärzte, Medikamente elektronisch zu verordnen. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. vermutet aber, dass die Nutzung des E-Rezeptes mit dem neuen Einlöseweg über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steigen wird. Die Karte ist allen Versicherten und Arztpraxen bekannt. „Insofern ist es aus Sicht der Apothekerschaft die patientenfreundlichste Lösung, die Apotheken via eGK zu befähigen, E-Rezepte zu beliefern. Wichtig ist auch, dass bei diesem Verfahren die freie Apothekenwahl erhalten bleibt. Heißt konkret: Die Patientinnen und Patienten können weiterhin selbst entscheiden, welche Apotheke sie mit ihrer eGK befähigen, das E-Rezept einzusehen“, schreibt die ABDA.