Neues Gesetz: Facharzttermin innerhalb von vier Wochen
21.01.2016
Nie wieder länger als vier Wochen auf einen Facharzttermin warten – das verspricht eine neue Regelung, die die Bundesregierung mit dem Versorgungsstärkungsgesetz festgelegt hat. Ab dem 25. Januar 2016 bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) eine Servicestelle an, die Patienten innerhalb von einem Monat einen Termin vermittelt. Es gibt allerdings einige Einschränkungen: So müssen die Patienten eine als dringlich gekennzeichnete Überweisung von ihrem Arzt haben – ausgenommen von der Überweisungspflicht sind nur Termine beim Augenarzt und Gynäkologen. Für einen Termin bei einem Psychotherapeuten müssen sich Patienten weiterhin gedulden: Diese Vermittlung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Für Routineuntersuchungen und Bagatellerkrankungen gilt die Vier-Wochen-Frist generell nicht. Dazu zählen Früherkennungsuntersuchungen, Verlaufskontrollen bei nicht akuten Erkrankungen sowie Untersuchungen, bei denen die körperliche oder psychische Leistungsfähigkeit beurteilt wird. Eine Bagatellerkrankung liegt dann vor, wenn keine Gefahr besteht, dass sich der Gesundheitszustand ohne Behandlung verschlechtert oder die Verzögerung den Behandlungserfolg beeinträchtigen würde.
Die Versicherten haben zudem keinen Anspruch einen Termin zu einer Wunschuhrzeit oder bei ihrem Wunscharzt, sondern lediglich auf einen Facharzttermin in „zumutbarer Entfernung". Das bedeutet: Die Wegstrecke von der Wohnung des Patienten zum nächstgelegenen Facharzt plus 30 Minuten Wegstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei speziellen Fachärzten wie Radiologen oder Anästhesisten darf die Fahrzeit bis zu 60 Minuten betragen. Gelingt keine Terminvermittlung innerhalb von vier Wochen, bekommt der Patient einen ambulanten Behandlungstermin im Krankenhaus.
Möchten Sie die Terminvergabe über die Servicestelle nutzen, wenden Sie sich dazu an die Kassenärztliche Vereinigung Ihres Bundeslandes. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie hier.
NK