Früherkennung für Lungenkrebs ab sofort möglich

NAS | 04.07.2024

Seit 1. Juli können Rauchende und ehemals Rauchende unter bestimmten Bedingungen eine CT-Untersuchung erhalten, durch die ein Lungenkrebs frühzeitig erkannt werden kann. Es gibt jedoch einen Haken: Noch muss die Untersuchung selbst gezahlt werden.
Starke Raucher und ehemalige Raucher können ab sofort eine Früherkennungsuntersuchung auf Lungenkrebs durchführen lassen. image.originalResource.properties.copyright

In Deutschland erkranken jährlich rund 57.000 Menschen neu an Lungenkrebs. Meist wird die Erkrankung erst in einem fortgeschrittenen Stadium erkannt, dementsprechend hoch ist auch die Todesrate bei Lungenkrebs. Um die Erkrankung früher zu entdecken – in einem noch heilbarem Tumorstadium – ist in Deutschland nun eine strukturierte Früherkennung von Lungenkrebs durch eine strahlungsarme Computertomographie (LDCT) möglich. Starke (Ex-)Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren dürfen eine solche Untersuchung in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Verordnung dazu ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchung müssen Teilnehmende jedoch vorerst selbst tragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat aktuell 18 Monate Zeit, um darüber zu beraten, ob das Screening als Kassenleistung eingeführt wird. Die Deutsche Krebshilfe fordert die Kostenübernahme der Untersuchung durch die gesetzlichen Krankenkassen. „Nur so kann garantiert werden, dass nicht nur Personen aus sozial höheren Schichten von der Untersuchung profitierten, denn vor allem ärmere und weniger gebildete Personen greifen regelmäßig zur Zigarette. Insbesondere diese Menschen können sich die Untersuchung jedoch nicht leisten,“ sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe. Die Stiftung fordert außerdem, dass ein durch die Krankenkassen finanziertes Screening mit Hilfsangeboten zur Tabakentwöhnung verknüpft werden müsse.

Quelle: Verordnung über die Zulässigkeit der Anwendung der Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei rauchenden Personen (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung — LuKrFrühErkV)