Gefängnisstrafe für unabgesprochenes Abstreifen des Kondoms beim Sex

ZOU | 30.10.2024

Fast neun von zehn jungen Erwachsenen in Großbritannien halten das Abstreifen eines Kondoms beim Sex ohne die Zustimmung der anderen Person für einen sexuellen Übergriff. Etwa die Hälfte ist für eine Gefängnisstrafe, berichtet eine Studiengruppe.
Das Kondom gilt als eine der sichersten Verhütungsmethoden. image.originalResource.properties.copyright

Für die Studie wurden vorzugsweise junge Menschen zu verschiedenen Szenarien befragt: Im ersten streift ein Mann in einer festen Beziehung ein Kondom ab und seine Partnerin wird dadurch schwanger. Im zweiten Szenario wird die Partnerin depressiv, weil das Kondom ohne ihre Zustimmung entfernt wurde. Außerdem wurden Einschätzungen zu solch einer Situation bei einem lockeren Flirt und bei einer langjährigen Beziehung untersucht.

Mit 99 Prozent waren fast alle Befragte der Meinung, dass es falsch sei, ein Kondom gegen den Willen der Partnerin abzustreifen. 88 Prozent stuften dies als sexuellen Übergriff ein. Viele befürworteten auch eine Gefängnisstrafe, insbesondere wenn das Opfer schwanger wurde (52 %), depressiv war (42 %) oder bei einem lockeren Flirt (54 %). 47 % fanden eine Gefängnisstrafe auch für Personen in langjährigen Beziehungen angemessen. Die Ergebnisse veröffentlichte das Fachjournal „PLOS ONE“.

Straftat nach deutschem Recht

Beim nicht einvernehmlichen Entfernen von Kondomen, auch „Stealthing“ genannt, entfernt eine Person das Kondom vor oder während des Geschlechtsverkehrs ohne die Erlaubnis der anderen Person. Dies wird nach britischem Recht als Vergewaltigung eingestuft. Auch in Deutschland gilt dies als sexueller Übergriff, und in beiden Ländern drohen Gefängnisstrafen von mehreren Jahren.

Dr. Geraldine Barrett vom University College London sagte: „Das ‚Stealthing‘ ist in jüngster Zeit in der Öffentlichkeit und in der Rechtsprechung als ‚Sextrend‘ aufgetaucht. In Großbritannien gab es kürzlich drei Verurteilungen wegen Vergewaltigung aufgrund des nicht einvernehmlichen Abziehens von Kondomen. Wir hoffen, dass unsere Erkenntnisse künftige Kampagnen und Gesetze zur sexuellen Gesundheit anstoßen, um dieses Phänomen anzugehen und den Betroffenen die dringend benötigte Unterstützung zu bieten.“

Quelle: DOI 10.1371/journal.pone.0298561