Booster-Zertifikat: Impfpass-Lücke für Johnson-Geimpfte und Genesene
PZ/NK | 12.01.2022
Erst vor wenigen Tagen haben Bund und Länder 2G plus zur neuen Devise im Kampf gegen das Coronavirus erklärt. Geimpfte und Genesene sollen bundesweit nur noch mit einem negativen Corona-Test in Restaurants, ins Kino oder zum Sport gehen können. Ausnahmen sind nur nach Booster-Impfung möglich, belegt über ein digitales Zertifikat. Wer das nicht hat, für den führt kein Weg an der Teststelle vorbei.
Ärgerlich ist das für Genesene, die nicht nur geimpft, sondern inzwischen auch geboostert sind. Denn weder CovPass- noch Corona-Warn-App zeigen ihr Booster-Zertifikat korrekt an. Beide Apps weisen die Auffrischung als bloße Zweifachimpfung und damit Grundimmunisierung aus, da Genesene insgesamt nur zwei und nicht drei Impfungen bekommen. Das Gleiche gilt für Personen, die einmalig mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Bei Johnson & Johnson zählt laut Zulassung bereits eine Dosis als vollständige Impfung, allerdings wird zusätzlich eine Dosis mRNA-Vakzin als sogenannte Optimierung empfohlen. Inzwischen rät die Ständige Impfkommission sogar zu einer weiteren mRNA-Impfung als zusätzliche Auffrischung. „Der Unmut der Patientinnen und Patienten ist dann oft groß. Das ist zwar verständlich, liegt aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams“, erklärt Thomas Dittrich, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands.
Bundesministerium für Gesundheit ist am Zug
Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sind die Probleme schon lange bekannt. Bislang hat man dort aber zunächst die EU-Kommission am Zug gesehen, die die Ausgestaltung der nationalen Impfzertifikate vorgibt. Tatsächlich hatte die EU bereits kurz vor Weihnachten neue Spezifikationen dafür aufgestellt. Damit liegt der Ball nun wieder im Spielfeld des BMG. „Die neuen Regelungen setzen technische Anpassungen in allen zur Ausstellung der Zertifikate verwendeten Systemen voraus“, sagte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Das BMG prüfe derzeit, wie Betroffene „möglichst schnell und einfach ein Zertifikat erhalten können, welches den neuen Darstellungsanforderungen entspricht“. Viel Zeit bleibt nicht mehr für die Umsetzung: Ab 1. Februar sollen die EU-Vorgaben in allen Mitgliedstaaten gelten.
Im Kern geht es um neue Regeln für den Booster-Nachweis. Der soll bei Genesenen und Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft sind, künftig nicht mehr als Impfung „2 von 2“ ausgestellt sein. Stattdessen sollen sie einen Nachweis über Impfung „2 von 1“ bekommen, den die Apps eindeutig zuordnen können.
Betroffene müssen erneut in die Apotheke
Unklar ist noch, wann Johnson-Geimpfte offiziell als geboostert durchgehen und ob ihre Nachweise über Impfung „2 von 1“ ausreichen, um sich bei 2G-plus-Regeln von der Testpflicht zu befreien. Bayern etwa verlangt dafür zwei Auffrischimpfungen, eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht. Auch das BMG wollte sich auf Nachfrage in dieser Frage nicht eindeutig positionieren.
Fest steht derweil: In Deutschland müssen Genesene mit Booster ebenso wie Johnson-Geimpfte nochmal in die Apotheke gehen, um ein Zertifikat mit neuer Kodierung zu bekommen. Eine automatische Anpassung der Nachweise wird aller Voraussicht nach nicht möglich sein. „Wichtig ist, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“, erklärt DAV-Vorsitzender Dittrich. Apotheken stellen sich bereits darauf ein, dass die Nachfrage nach neuen Impfzertifikaten im Februar wieder deutlich steigt.