Gesundes-Herz-Gesetz: Neue Untersuchungen für Kinder und Erwachsene

ZOU | 30.08.2024

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Todesursache Nummer 1 in Deutschland. Das Bundeskabinett hat deshalb ein Gesetz beschlossen, das die Vorbeugung, Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern soll.
Die gesetzlichen Kinder- und Jugenduntersuchungen sollen ausgeweitet werden, um mehr Betroffene mit Fettstoffwechselstörungen früh zu identifizieren. image.originalResource.properties.copyright

Das Gesetz sieht unter anderem eine Ausweitung der Früherkennung von Fettstoffwechselstörungen und gezielte Aufklärung bei Kindern und Jugendlichen vor. Auch bei Erwachsenen sollen Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch Checks-ups im Alter von 25, 40 und 50 Jahren früher erkannt werden. Zudem wird der Anspruch auf medizinische Unterstützung beim Rauchstopp ausgeweitet – einem wichtigen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

„Deutschland hat zu viele Herztote“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach begründete den Beschluss: „Wir müssen die Gesundheit der Herzen besser schützen. Deutschland hat […] zu viele Herztote. Dafür sollten wir alle unseren Lebenswandel anpassen, uns mehr bewegen und bewusster ernähren. Genauso wichtig ist aber auch, dass wir vererbte Risikofaktoren früher erkennen und besser bekämpfen. Dafür schaffen wir mit dem Gesundes-Herz-Gesetz die Grundlagen. Mit diesem Gesetz können wir die Lebenserwartung und die Lebensqualität in Deutschland deutlich verbessern.“

Neue Dienstleistungen in der Apotheke

An der Umsetzung werden auch Apotheken beteiligt: Gesetzlich Versicherte sollen von ihrer Krankenkasse beispielsweise Gutscheine für Messungen und Beratungen in der Apotheke vor Ort erhalten. Diese Beratungsangebote sollen als neue pharmazeutische Dienstleistungen etabliert werden. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. steht dem Vorhaben sehr aufgeschlossen gegenüber: „Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande weiterhin die häufigste Todesursache – sie sind für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Es ist nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen", sagte dazu ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening.

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, ABDA