Hörgeräte im Vergleich: Welches passt zu mir und was zahlt die Kasse?

NAS | 07.09.2024

„Brauche ich das wirklich?“: Diese Frage stellen sich einige Menschen, die von ihrem Arzt ein Hörgerät verordnet bekommen. Warum man das Thema besser nicht auf die lange Bank schiebt, worauf man bei der Auswahl eines Hörsystems achten sollte und welche Kosten die Krankenkasse übernimmt, erklärt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker, im Interview.
Es gibt verschiedene Arten von Hörsystemen. Am häufigsten wird das klassische "Hinter-dem-Ohr"-Gerät nachgefragt. image.originalResource.properties.copyright

Worauf sollte ich bei der Auswahl des Hörsystems achten?

Eberhard Schmidt: Abgesehen vom Grad des Hörverlusts spielen persönliche Gewohnheiten und Präferenzen bei der Auswahl eine Rolle. So gibt es unterschiedliche Hörprogramme für verschiedene Hörsituationen. Opernfans haben diesbezüglich beispielsweise andere Anforderungen als Jogger. Dazu werden unter anderem Funktionen wie Störgeräuschreduktion oder Richtmikrofonwirkung auf die jeweilige Hörsituation eingestellt. Wer von unterschiedlichen Hörprogrammen profitieren möchte, kann sich darüber hinaus entscheiden, ob der Wechsel zwischen den Hörprogrammen automatisch erfolgen soll. Smarte Hörsysteme können via Bluetooth mit dem Smartphone verbunden werden, sodass Telefonieren und Musik hören über die Hörsysteme möglich ist; zudem können dann Einstellungen am System bequem über das Smartphone vorgenommen werden. Die Art und Weise, wie die Hörsysteme mit Strom versorgt werden sollen – ob über herkömmliche Batterien oder über einen Akku – sind bei der Wahl der Geräte ebenso zu beachten. Bei all diesen Fragen und möglichen Optionen berät der Hörakustiker fachlich fundiert und bietet die beste Orientierung für eine Entscheidung an.

Welche Gerätearten fragen Schwerhörige bei Hörakustikern derzeit besonders stark nach?

Eberhard Schmidt: 90 Prozent der Kunden entscheiden sich für Hinter-dem-Ohr-Geräte.

Welche Kosten für eine Hörsystemversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Eberhard Schmidt: Die Hörsystemversorgung ist für gesetzlich Versicherte mit der Indikation „schwerhörig“ eine aufzahlungsfreie Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei fällt lediglich der gesetzliche Eigenanteil von maximal 10 Euro pro Hörsystem an – in der Regel werden beide Ohren versorgt. Diese Hörsysteme bieten viele Funktionen und stellen das bestmögliche Hören her. Mehrzahlungen fallen an, wenn man mehr Wünsche Komfort, Ästhetik und Funktionalität hat. Eine Bluetooth-Verbindung zum eigenen Smartphone ist beispielsweise eine zusätzliche Leistung, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. In der Summe werden maximal 1.730 bis 1.775 Euro inklusive einer Reparaturpausschale und individuell gefertigter Otoplastiken von den Krankenkassen für die beidohrige Versorgung getragen.