Medikamente: Verfallsdatum beachten!
06.09.2016
„Im Gegensatz zu Lebensmitteln ist das Datum bei Medikamenten kein Mindesthaltbarkeitsdatum, sondern ein Verfallsdatum“, erklärt Dr. Volker Schmitt, Pressesprecher der Apotheker in Bayern. „Arzneistoffe verändern sich auch bei sachgemäßer Lagerung im Laufe der Zeit. Zu lange gelagerte Medikamente können unwirksam werden oder im schlimmsten Fall sogar schädliche Nebenwirkungen hervorrufen. Diese Veränderungen sind nur selten äußerlich erkennbar." Ist also das Haltbarkeitsdatum eines Medikaments überschritten, verwendet man es am besten nicht mehr. Auch Verbandstoffe ersetzt man am besten nach Ablauf der Haltbarkeit. Zum Beispiel könnten sterile Verbandsmittel unsteril werden und an offenen Wunden Infektionen verursachen. Aus diesem Grund tragen auch Autoverbandskästen ein Verfallsdatum.
Grundsätzlich raten Apotheker allen Verbrauchern, einmal im Jahr die Hausapotheke zu überprüfen und dabei unbrauchbare oder nicht mehr benötigte Arzneimittelreste zu entsorgen. Alt-Arzneimittel sind aus rechtlicher Sicht Hausmüll. Sie können daher über die Restmülltonne oder bei größeren Mengen über die Schadstoffsammelstellen entsorgt werden. Auf keinen Fall dürfen Medikamentenreste im Waschbecken oder der Toilette heruntergespült werden. Das beeinträchtigt auf Dauer die Wasserqualität. Das gilt auch für flüssige Arzneimittel, wie z. B. Hustensäfte. Wer sich nicht sicher sei, wie er seine Altmedikamente richtig entsorgt, kann in jeder Apotheke nachfragen, sagt Schmitt. Obwohl Apotheker nicht verpflichtet seien, Altmedikamente zurückzunehmen, würde dieser Service noch in einigen Apotheken angeboten.
Blak/RF