Notaufnahmen überlastet: Das ändert sich jetzt bei der Notfallversorgung

ZOU | 19.07.2024

Viele Notaufnahmen in Krankenhäusern sind überlastet – häufig mit Patienten, die eigentlich gar keine Notfälle sind. Dieses Problem sollen künftig Akutleitstellen in den Griff bekommen, die Patienten telefonisch oder per Video an die richtigen Stellen verweisen.
Notaufnahmen sollen entlastet werden, damit sie Patienten auch in Zukunft bei echten Notfällen wie etwa einem Herzinfarkt schnell behandeln können. image.originalResource.properties.copyright

Das Bundeskabinett hat eine Notfallreform beschlossen, die eine Einrichtung von Akutleitstellen vorsieht. Diese werden zukünftig unter den Telefonnummern 112 und 116 117 erreichbar sein. Dort wird anhand der Symptome eine Einschätzung vorgenommen, welche Behandlung vonnöten ist. In den Akutleitstellen sind Ärztinnen und Ärzte tätig, die per Telefon oder Videosprechstunde eine Behandlung durchführen können oder bei Bedarf einen Arzt oder Notdienst nach Hause schicken, um die Versorgung vor Ort zu übernehmen.

Die Leitstellen werden eng mit Notfallzentren zusammenarbeiten, die an Krankenhäusern eingerichtet werden. Diese sollen rund um die Uhr als zentrale Anlaufstellen bei akuten Gesundheitsproblemen dienen. Nach einer Ersteinschätzung werden Patienten von dort zu einer Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme des Krankenhauses weiterverwiesen.

Reform soll überfüllte Notaufnahmen entlasten

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach sagte zu der Reform: „Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass Sie im Notfall schnell und gut versorgt werden. Dafür entlasten wir die notorisch überfüllten Notaufnahmen und sorgen für eine funktionierende Patientensteuerung. Akutversorgung soll in Zukunft dort stattfinden, wo sie medizinisch auch sinnvoll ist.”

In einem zweiten Schritt sollen die Rettungsdienste reformiert werden, um bundesweit eine einheitliche und schnelle Versorgung zu gewährleisten. Dies soll ebenfalls durch effizientere Strukturen und unter Zuhilfenahme der Telemedizin erfolgen.

Quelle: Gesetz zur Reform der Notfallversorgung