Verbraucherrecht: Einheitliche Preise für rezeptpflichtige Medikamente

24.09.2012

Deutsches Verbraucherrecht gilt auch für ausländische Versandapotheken. Der Bundesrat stimmte dem Zweiten Arzneimittelrechtsänderungsgesetz zu. Dadurch können sich die Patienten darauf verlassen, dass überall dieselben Preise für rezeptpflichtige Medikamente gelten.
Kunden können sich zukünftig darauf verlassen, dass rezeptpflichtige Arzneimittel sowohl im Versandhandel als auch in der Apotheke vor Ort dasselbe kosten. image.originalResource.properties.copyright

"Wenn der Gesetzgeber und die Richter sich so einig sind wie bei diesem Aspekt des Verbraucherrechts, dann sind das gute Nachrichten für alle Patienten", sagt Heinz-Günter Wolf, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Das schafft die Verlässlichkeit für einen fairen Wettbewerb zwischen allen Apotheken, der über Leistung, Kompetenz und Service stattfinden muss."

Das Gesetz wurde bereits vom Bundestag verabschiedet. Es regelt unter anderem, dass rezeptpflichtige Medikamente überall dieselben Preise haben – und somit auch dieselben gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 5 bis 10 Euro, die an die Krankenkassen gehen. Ende August hatten Deutschlands oberste Richter in Karlsruhe bereits in einem Verfahren die deutsche Arzneimittelpreisverordnung bestätigt (aponet.de berichtete).

2011 haben die Krankenkassen 1,833 Mrd. Euro an Zuzahlungen für Medikamente von ihren Versicherten eingezogen (2010: 1,767 Mrd. Euro) – im Durchschnitt 2,50 Euro pro Packung (2010: 2,40 Euro). Sie können ihre Versicherten jedoch problemlos davon befreien: Bei Überschreiten des Jahresbruttoeinkommens von 2 Prozent (chronisch Kranke: 1 Prozent) sollte man eine Befreiung beantragen. Ob das auf Ihr persönliches Einkommen zutrifft, können Sie mit dem Zuzahlungsrechner von aponet.de berechnen.

ABDA/RF