Minderwertige Johanniskrautpräparate aus dem Supermarkt

14.03.2011

Johanniskrautpräparate aus Supermärkten und Drogerien entsprechen nicht immer den gesetzlichen Anforderungen an freiverkäufliche Arzneimittel. Das zeigt eine Stichprobe des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V. (ZL).
Arzneimittelqualität in Supermärkten zweifelhaft. image.originalResource.properties.copyright

Die Wirksamkeit gegen depressive Verstimmungen und leichte Depressionen ist nur für Extrakte des Echten Johanniskrauts (lateinische Bezeichnung: Hypericum perforatum L.) nachgewiesen. Das ZL konnte zeigen, dass verschiedene Johanniskrautpräparate aus Supermärkten und Drogerien Extrakte einer anderen Johanniskrautart aus China enthielten. Diese Extrakte entsprechen aber nicht den Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs und sind hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit nicht untersucht. Zudem sind freiverkäufliche Präparate niedriger dosiert als apothekenpflichtige.

Dazu Professor Dr. Schubert-Zsilavecz, Wissenschaftlicher Leiter des ZL: "Verbraucher können die Qualität eines Extrakts ohne den fachlichen Rat des Apothekers nicht beurteilen. Wer freiverkäufliche Arzneimittel in einem Supermarkt oder einer Drogerie kauft, muss sich alleine auf die Aussagen des Herstellers verlassen. Dass Ausgangsmaterial benutzt wird, das nicht den offiziellen Qualitätsanforderungen entspricht, ist inakzeptabel. Es ist überfällig, dass solche Produkte mit Ramschextrakten endlich aussortiert werden." Das ZL hat seine Stichprobe in der aktuellen Pharmazeutischen Zeitung veröffentlicht.