Herzrhythmusstörung: Ist Sport erlaubt?
12.10.2017
Ob Bewegung den Gesundheitszustand der Patienten verbessert oder verschlechtert, kann nach einer EKG-Untersuchung, einem 24-Stunden-EKG und, wenn nötig, zusätzlicher Ultraschalluntersuchung des Herzens eingeschätzt werden. „Freizeitsportler sollten sich vor allem dann kardiologisch untersuchen lassen, wenn sie den Verdacht haben, dass sie an einer Herzrhythmusstörung leiden. Das bedeutet, dass sie entweder bereits Symptome verspürt haben oder es in ihrer Familie Personen mit dieser Erkrankung gibt“, sagt Prof. Peter Seizer, Rhythmologe und Kardiologe am Universitätsklinikum Tübingen. Der Experte kann in den meisten Fällen Entwarnung geben: „Der Großteil der Herzrhythmusstörungen von Freizeitsportlern ist zwar unangenehm, aber relativ harmlos.“ Allerdings müssen Sportler mit bestimmten anfallsartigen Herzrhythmusstörungen darauf achten, welcher Sportart sie nachgehen. Ungünstig seien Aktivitäten, bei denen eine kurze Bewusstseinsstörung fatale Folgen haben könnte, etwa Klettern, Schwimmen, Tauchen, Skifahren, Radfahren, Reiten oder Motorradfahren.
Geklärt werden müsse auch, ob die Rhythmusstörung ein Anzeichen für eine nicht bemerkte folgenschwere Herzerkrankung ist. Herzrhythmusstörungen, die lebensbedrohlich werden können, entstehen aus einer nicht erkannten strukturellen Herzerkrankung. Wer darunter leidet, sollte außergewöhnliche Belastungen meiden und keinen Leistungssport ausüben. „Ich rate den meisten Patienten jedoch trotz ihrer Erkrankung leichten Sport zu betreiben, denn selbst bei Menschen mit Herzschrittmachern oder eingebauten Defibrillatoren wirkt sich Sport günstig auf die Gesundheit aus.“ So könne körperliche Aktivität einen wichtigen Beitrag dazu leisten, das Auftreten einer Herzschwäche um bis zu 50 Prozent zu reduzieren. Seizer betonte jedoch, dass Aktivitäten nur nach genauen Anweisungen, im geeigneten Ausmaß und in einem geschützten Rahmen erfolgen sollte.
DGK/NK