Arzneimittel

30 Millionen Grüne Rezepte ausgestellt

07.02.2019

Seit 15 Jahren erhalten Kassenpatienten in der Arztpraxis immer häufiger ein sogenanntes Grünes Rezept. Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten mittlerweile einen Teil der Kosten für Medikamente, die auf diese Weise verordnet werden. Ärzte in Nordrhein haben ihren Patienten seitdem über 30 Millionen Grüne Rezepte ausgestellt.

Auf einem Grünen Rezept kann der Arzt seinem Patienten nicht-verschreibungspflichtige Medikamente empfehlen.
Mit einem Grünen Rezept können Ärzte ihren Patienten nicht verschreibungspflichtige Medikamente empfehlen.
© ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Seit Anfang 2004 kooperieren die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein und der Apothekerverband Nordrhein e.V. bei der Bereitstellung der Grünen Rezepte. Waren es anfangs noch etwa eine Million Grüne Rezepte pro Jahr, so ist die Anzahl in den letzten Jahren jeweils auf über vier Millionen gestiegen. „Das Grüne Rezept ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Therapietreue der Patienten“, sagt Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbands Nordrhein.

„Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können ein wichtiger Bestandteil von Therapien sein“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender der KV Nordrhein. Daher soll die Kooperation zum Grünen Rezept zwischen dem Apothekerverband Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein auch in Zukunft fortgesetzt werden.

Rezeptfreie Medikamente, die der Arzt auf einem Grünen Rezept verordnet, werden zum Teil von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Ob und in welcher Höhe, haben die Kassen in ihren <link https: www.aponet.de service diese-kassen-erstatten-rezeptfreie-arzneimittel.html>individuellen Satzungsleistungen geregelt.

Das Grüne Rezept kann außerdem bei der <link https: www.aponet.de aktuelles aus-gesellschaft-und-politik>Einkommenssteuererklärung als Quittung eingereicht werden, wenn Patienten ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten haben sollten. Gesetzlich Krankenversicherte sollten daher ihre Grünen Rezepte und Kassenbons aufbewahren, um später die Kostenerstattung der rezeptfreien Medikamente beantragen zu können.

NK

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