Gesellschaft

Demnächst startet zentrales Organspende-Register

ZOU  |  20.02.2024

Ab 18. März soll es möglich sein, die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in einem zentralen elektronischen Register festzuhalten.

Ältere und junge Hände, reichen sich ein Herz aus Holz.
In Zukunft soll es möglich sein, die Einwilligung zur Organspende in einem zentralen Register zu erfassen.
© Liudmila Chernetska/iStockphoto

Wenn jemand stirbt und als Organ- oder Gewebespender in Frage kommt, aber kein Organspendeausweis vorhanden ist, müssen Angehörige in einer äußerst belastenden Situation nach dem mutmaßlichen Willen der verstorbenen Person entscheiden, ob ein Organ entnommen werden darf. Gleichzeitig kommt es darauf an, schnell zu handeln, damit das Organ beim zukünftigen Empfänger gut funktioniert.

Mit einer Erklärung im Organspenderegister haben Ärzte es zukünftig leichter, schnell nachzuvollziehen, ob sich jemand zu Lebzeiten für oder gegen eine Organspende ausgesprochen hat. Der Eintrag im Organ- und Gewebespenderegister ist freiwillig und kostenlos, er erfordert lediglich einen Personalausweis mit eID-Funktion. In einigen Monaten soll es auch möglich sein, sich über die App der Krankenkasse mit der GesundheitsID zu registrieren.

Selbstverständlich kann der Eintrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, und auch der Datenschutz ist gewährleistet: Nur die Person, die die Erklärung abgegeben hat, sowie speziell befugtes Personal im Krankenhaus, das sich dafür ausweisen muss, kann darauf zugreifen.

Bis Anfang 2025 sollen alle Einrichtungen, die Organe und Gewebe entnehmen, an das Register angebunden sein. Um in diesem Übergangszeitraum sicher zu sein, dass der persönliche Wille für oder gegen eine Organspende befolgt wird, kann man – wie bisher – einen Organspendeausweis mit sich tragen und/oder dies in einer Patientenverfügung regeln.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist Träger des Registers und wird künftig Zahlen zu den erfassten Erklärungen veröffentlichen.

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