ApothekeBeratung

Neue 2G+ Regeln: Jede vierte Apotheke bietet Bürgertests an

RF/ABDA  |  17.01.2022

Jede vierte Apotheke in Deutschland bietet kostenlose Bürgertests für das Coronavirus SARS-CoV-2 an, meldet die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Millionen Menschen können sich somit auch in den nächsten Tagen auf ein flächendeckendes Angebot von zertifizierten Antigen-Schnelltests durch öffentliche Apotheken verlassen.

Eine Menge Schnelltests vor blauem Hintergrund.
In ganz Deutschland bieten viele Apotheken Covid-19-Schnelltests an.
© iStock.com/aprott

Rund 4.400 von mehr als 18.000 Apotheken haben sich allein auf dem bundesweiten Verbraucherportal www.mein-apothekenmanager.de mit der Serviceleistung „COVID 19 Schnelltest“ registriert. Dazu kommen noch weitere Apotheken, die nur auf lokalen oder regionalen Portalen zu finden sind.

„Die Apotheken stellen sich seit Beginn der Pandemie immer wieder auf neue Herausforderungen ein und bieten ihre Leistungen flächendeckend an“, sagt Mathias Arnold, Vizepräsident der ABDA: „Die Bürgertests durch geschultes Fachpersonal sind ein wichtiges Mittel im Kampf gegen das Coronavirus – und das Testzertifikat ist für viele Menschen, die noch keine Auffrischungsimpfung bekommen haben, die entscheidende Eintrittskarte für das Restaurant, das Kino oder die Sporthalle.“ Dabei sei die Durchführung der Antigentests ein freiwilliges Angebot jeder Apotheke, aber viele Apotheken wollten eben auch aktiv zur Bekämpfung der Pandemie beitragen, so Arnold.

Wer kein Testzertifikat benötigt und sich nur im privaten Umfeld testen will, kann Selbsttests in Apotheken erwerben. Nachdem sich in der Vorweihnachtszeit die Versorgung mit Selbsttests deutschlandweit recht schwierig gestaltete, hat sich die Lage inzwischen bei Verfügbarkeit und Lieferzeit der Tests wieder etwas entspannt.

Bund und Länder hatten vor einer Woche vereinbart, den Zugang zu Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen auf solche Geimpfte und Genesene (2G) zu beschränken, die zusätzlich einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest oder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) nachweisen können (2G+). Die neuen 2G+ Regeln treten vielerorts in diesen Tagen in Kraft, können jedoch im Detail in den einzelnen Bundesländern erheblich variieren.

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