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Impfnachweis: Digitales Zertifikat für Genesene kommt bald

Apotheker Rüdiger Freund  |  21.06.2021

Seit einigen Tagen stellen Apotheken digitale Impfnachweise aus. „Sonderfälle“ wie Personen, die bereits an Covid-19 erkrankt waren und nur eine Impfung für vollen Schutz benötigen, sind dabei jedoch noch nicht berücksichtigt. Das soll sich künftig ändern. Apotheken sollen dann auch für Genesene ein digitales Zertifikat ausstellen können.

Gelbes Impfbuch mit bestätigter Covid-19-Impfung.
Bei Genesenen reicht schon eine Impfdosis, um als vollständig gegen das Coronavirus geschützt zu gelten. Ende Juni soll dieser Nachweis auch digital funktionieren.
© Firn/iStockphoto

Zurzeit kommen viele Menschen in die Apotheke, die ihren Covid-19-Impfstatus digitalisieren lassen möchten. Für den Regelfall, also zweimal geimpfte Personen, funktioniert das problemlos. Anders sieht es aus für Genesene, die nur eine Impfung haben. Sie gelten zwar als vollständig geschützt, doch momentan können die Apotheken ihnen keine Nachweise ausstellen. In dem Online-Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) können diese noch nicht erzeugt werden. Auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung erklärte ein Sprecher des DAV dazu: »Das nach § 22 Abs. 6 und 7 Infektionsschutzgesetz vorgesehene digitale Covid-19-Genesenenzertifikat und das digitale Covid-19-Testzertifikat können in Apotheken noch nicht ausgestellt werden, da das Robert Koch-Institut derzeit erst die technischen Voraussetzungen schafft.«

Es besteht jedoch die Aussicht, dass sich das bald ändern wird. Das Bundesgesundheitsministerium schreibt dazu auf seiner Website, dass sich zukünftig auch negative Tests oder eine durchgemachte Infektion in der CovPass App und der Corona-Warn-App hinterlegen lassen werden. Dies solle in der nächsten Entwicklungsstufe der Anwendungen bis Ende Juni als Testzertifikat bzw. Genesenenzertifikat möglich sein.

Derzeit gilt als genesen, wer positiv mittels PCR-Test auf Covid-19 getestet wurde und dessen Testergebnis mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Es gibt dafür bisher keinen speziellen „Genesenen-Ausweis“. Als Beleg reicht die Bescheinigung über den PCR-Befund des Labors, in dem der Test stattfand. Wer zusätzlich seinen Impfpass mit dem Eintrag zur Covid-19-Impfung mitführt, kann seinen vollständigen Impfschutz auf diese Weise „analog“ belegen, bis dann das Umschreiben in einen digitalen Nachweis möglich ist.

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