PZ/NK
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04.03.2021
Bis spät in die Nacht haben Bund und Länder am gestrigen Mittwoch über die Verlängerung des Lockdowns und mögliche Öffnungsschritte beraten. Dazu gehörte auch die Ausweitung der Nationalen Teststrategie. Bis allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, sollen nun regelmäßige Schnell- und Selbsttests aushelfen, um „mehr Normalität und sichere Kontakte zu ermöglichen“, heißt es in dem Papier.
Ab dem 8. März soll allen Bürgern auch ohne Symptome mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest ermöglicht werden. Dieser kann bei einem Testzentrum, bei Ärzten oder in Apotheken durchgeführt werden. Zudem erhalten die Bürger nach dem Test eine Bescheinigung über das Testergebnis. In einem früheren Vorschlagspapier hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zwei kostenlose Schnelltests pro Woche anvisiert. Medienberichten zufolge drängte das Bundesfinanzministerium aber aus Sorge vor zu hohen Kosten auf die Änderung hin zu mindestens einem Test.
Kostenlose Tests künftig für manche Bereiche Pflicht
Diese kostenlosen Tests werden künftig auch wichtig werden, da sie für gewisse körpernahe Dienstleistungen Voraussetzung werden, bei denen nicht dauerhaft eine Maske getragen werden kann, etwa bei einer kosmetischen Behandlung oder einer Rasur. Mit einem tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest können diese Dienstleistungen ab Montag in Anspruch genommen werden.
Auch in den Schulen und in Unternehmen soll mindestens ein kostenloser Schnelltest pro Woche angeboten werden. Allerdings können hier laut Papier sowohl die Schnelltests von professionellen Anwendern als auch die Selbsttests zum Einsatz kommen.
Positiver Test so schnell wie möglich abklären
Ein positives Testergebnis erfordere aber „eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR“, heißt es. Dieser PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden. Damit sollen künftig unter Umständen auch Apotheken PCR-Tests durchführen, wenn etwa ein vor Ort durchgeführter Schnelltest positiv ausfällt.