In ihrer Apotheke erhalten Patienten kostenfrei Rat zu allen Fragen rund um Arzneimittel. Das war schon immer so und gehört zum Service. Umfangreichere Checks und Patienten-Schulungen konnten die Apothekenteams im Alltag aus Zeit- und Kapazitätsgründen jedoch nicht kostenfrei anbieten. Das ändert sich nun, denn seit 2022 ist es für Apotheker erstmals möglich, bestimmte pharmazeutische Dienstleistungen mit den Krankenkassen der Patienten abzurechnen. Das heißt, der Patient kann in der Apotheke eine spezielle Leistung in Anspruch nehmen, die ihn nichts kostet, weil die Krankenkasse sie – ähnlich wie etwa eine Behandlung beim Arzt – vollständig übernimmt. Das hilft den Apotheken, den dafür nötigen Aufwand zu "stemmen". Grundsätzlich haben Patienten einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsangebote, wenn sie
- einen ärztlich diagnostizierten Bluthochdruck haben und Blutdrucksenker einnehmen,
- Medikamente zum Inhalieren erhalten,
- fünf oder mehr verordnete Arzneimittel einnehmen (fachsprachlich Polymedikation),
- nach einer Organtransplantation neue Medikamente gegen die körpereigene Abstoßungsreaktion verordnet bekommen (sogenannte Immunsuppressiva),
- gegen eine Krebserkrankung neue Tabletten oder Kapseln erhalten (orale Antitumortherapie)
Für jede dieser Betreuungsangebote wurde zwischen Krankenkassen und Apothekern genau festgelegt, wie und wann sie durchzuführen sind, welches Ziel sie haben und welcher Patientenkreis dafür infrage kommt. Auf folgende Details kommt es jeweils an, damit die Krankenkassen die pharmazeutischen Dienstleistungen bezahlen können: