ABDA
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15.01.2024
Um Menschen mit wichtigen Arzneimitteln sicher, zeit- und wohnortnah versorgen zu können, brauchen Apothekerinnen und Apotheker verlässliche Rahmenbedingungen, sagte Thomas Benkert, Präsident der Bundesapothekerkammer, gestern anlässlich der Eröffnung des Fortbildungskongresses pharmacon in Schladming, Österreich.
Im Dezember 2023 veröffentlichte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Eckpunkte für eine Apothekenreform, die neben der Honorierung auch die Struktur der Apotheken betreffen. So sollen Apotheken auch ohne die Anwesenheit eines Apothekers oder einer Apothekerin vorübergehend öffnen können, wenn „eine erfahrene PTA vor Ort die Arzneimittelabgabe übernimmt“. Voraussetzung sei laut BMG, dass eine telepharmazeutische Beratung durch apothekerliches Personal der Apotheke bzw. des Filialverbunds stattfinden kann. Nach Ansicht des BMG würde „auf diese Weise den Apotheken ein wirtschaftlicher und flexibler Personaleinsatz ermöglicht, ohne dass Abstriche in der pharmazeutischen Qualität und bei der Patientensicherheit erfolgen“.
„Die aktuellen Vorschläge des BMG zur Änderung der Apothekenstruktur lehnen wir entschieden ab. Denn das wäre ein direkter Weg in eine Zwei-Klassen-Versorgung der Patientinnen und Patienten“, sagte Benkert. Der Betrieb einer Apotheke sei aus gutem Grund an den Apotheker oder die Apothekerin gebunden, so Benkert weiter: „Eine telepharmazeutische Zuschaltung eines Apothekers oder einer Apothekerin bietet keine Sicherheit! Sie ist eine Hürde, da sie mit technischem Aufwand verbunden ist. Sie setzt voraus, dass der Apotheker oder die Apothekerin jederzeit verfügbar und nicht durch andere Aufgaben gebunden ist.“ Das Risiko für Fehleinschätzungen, ob und wann in bestimmten Beratungssituationen die apothekerliche Kompetenz in Anspruch genommen werden muss, läge allein im Ermessen der PTA und würde damit steigen. Diese Fehlentscheidungen würden die Patientensicherheit gefährden. „Wir werden uns dafür einsetzen, dass es auch in Zukunft nur Apotheken mit Apothekerin oder Apotheker gibt.“
In seiner Eröffnungsrede erinnerte Benkert zudem daran, dass die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apotheker e.V. Anfang 2023 einen Forderungskatalog aufgestellt hat, in dem klar formuliert wurde, was für eine gute und sichere Arzneimittelversorgung der Bevölkerung extrem wichtig ist. „Kernpunkt war und ist, dass wir verlässliche und stabile Rahmenbedingungen brauchen, um die Menschen gut und sicher zeit- und wohnortnah versorgen zu können.“ Das BMG hat Inflations- und Kostenausgleiche für fast alle anderen Bereiche des Gesundheitswesens vorgenommen. Allerdings war die Politik bislang nicht bereit, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Apotheken zu stabilisieren. Benkert äußerte seinen Missmut darüber: „Es ist für mich unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass es bei den Apotheken nicht möglich sein soll, diese für ihre Leistungen, aber auch die damit verbundenen, enorm gestiegenen Kosten, angemessen zu vergüten.“