03.03.2016
Bewertungsportale im Internet müssen ihre Nutzer künftig gründlicher überprüfen - das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden. Hintergrund war die Klage eines Zahnarztes, der von einem angeblichen Patient eine schlechte Note erhalten hatte. Er bestritt jedoch, dass er den Nutzer jemals behandelt hatte.
Wer eine schlechte Note bei einem Bewertungsportal erhält, kann sich künftig wohl leichter dagegen wehren - das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Im konkreten Fall ging es um einen Zahnarzt, der auf dem Bewertungsportal Jameda von einem anonymen Nutzer die Durchschnittsnote 4,8 erhalten hatte. Der angebliche Patient hatte dreimal die Note 6 für "Behandlung", "Aufklärung" und "Vertrauensverhältnis" abgegeben. Der Arzt bestreitet jedoch, dass er den Nutzer jemals behandelt hat. Er fordert die Portalbetreiber auf, die Bewertung zu löschen. Das passierte nicht – der Arzt klagte und ging bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser entschied jetzt: Das Bewertungsportal ist seinen Prüf- und Nachweispflichten nicht ausreichend nachgekommen (Az.: VI ZR 34/15).
Bewertungsportale im Internet müssen künftig die Beurteilungen ihrer Nutzer strenger überprüfen und auf Verlangen auch Beweise zum Wahrheitsgehalt der Aussagen liefern können. Im konkreten Fall hätte der Portalbetreiber die Beanstandung des Arztes also dem Nutzer übersenden und ihn dazu anhalten müssen, die angebliche Behandlung möglichst konkret zu beschreiben und Unterlagen wie eine Überweisung oder ein Rezept vorzulegen. Tut der Nutzer das nicht, muss die Bewertung gelöscht werden.
NK