03.03.2020
In Deutschland leben etwa 5,8 Millionen Erwachsene mit einem Hörverlust, aber nur jeder Dritte unternimmt etwas dagegen. Je früher Schwerhörigkeit behandelt wird, desto besser kann der Hörverlust ausgeglichen und Folgeerkrankungen vermieden werden. Zum Welttag des Hörens am 3. März fordern daher Ärzte und Hörakustiker, dass regelmäßige Hörscreenings ab dem 50. Lebensjahr in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden.
Wer schlecht hört, nimmt das Risiko beruflicher Schwierigkeiten, sozialer Isolation und zum Teil schwerwiegender Folgeerkrankungen in Kauf. „Unbehandelter Hörverlust geht durch den kognitiven Leistungsverlust mit einem erhöhten Risiko einher, an einer Demenz oder Depression zu erkranken. Auch ein erhöhtes Sturzrisiko und die Gefahr einer allgemeinen Hilfsbedürftigkeit sind nicht von der Hand zu weisen. Um diese schwerwiegenden Folgeerkrankungen zu verhindern, sollte ab dem 50. Lebensjahr regelmäßig ein Hörtest gemacht werden“, fordert Dr. Dirk Heinrich, Präsident des Deutschen Berufsverbandes der Hals-Nasen-Ohrenärzte e.V. (BVHNO).
Die Forderung nach einem gesetzlichen Hörscreening ab 50 knüpft an den Appell der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Welttag des Hörens 2020 an: Die WHO ruft Hörgeschädigte dazu auf, sich durch einen Hörverlust nicht einschränken, sondern vielmehr rechtzeitig versorgen zu lassen. Niemand solle wegen einer nicht versorgten Schwerhörigkeit auf das verzichten müssen, was er gerne tut – soziale Kontakte pflegen, mobil bleiben, Musik genießen oder die Natur mit allen Sinnen erleben.
Wer vermutet, schlechter zu hören, kann sich an einen Hals-Nasen-Ohrenarzt oder einen Hörakustiker wenden.
BVHNO/NK