30.03.2017
Wer psychische Probleme hat, musste bisher lange auf einen ersten Termin bei einem Therapeuten warten. Das soll sich nun ändern: Ab April bieten Psychotherapeuten eine neue Sprechstunde an, für die Ratsuchende auch kurzfristig einen Termin erhalten.
Zukünftig ist es möglich, beim Psychotherapeuten kurzfristig abklären zu lassen, wie psychische Beschwerden einzuschätzen sind. Dafür müssen Psychotherapeuten ab 1. April pro Woche mindestens zwei Stunden (4 mal 25 Minuten) für Sprechstunden zur Verfügung stehen. „Für Patienten sind die langen Wartezeiten auf ein erstes Gespräch bei einem Psychotherapeuten damit Vergangenheit", erklärt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). In einer psychotherapeutischen Sprechstunde erfährt der Patient zum Beispiel:
- Wie sind meine psychischen Beschwerden einzuschätzen?
- Was kann ich selbst tun, damit es mir psychisch wieder besser geht?
- Welche weitere Beratung kann ich nutzen?
- Brauche ich eine Kurz- oder Langzeittherapie, weil ich an einer psychischen Erkrankung leide?
- Benötige ich besonders schnell Hilfe und deshalb eine Akuttherapie?
- Ist eine Überweisung in ein Krankenhaus ratsam?
- Bin ich weiter arbeitsfähig?
- Ist meine Erwerbsfähigkeit gefährdet?
- Ist eine Einzel- oder Gruppentherapie besser für mich geeignet?
Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich in einer psychotherapeutischen Sprechstunde beraten lassen. Dafür sollte er telefonisch einen Termin verabreden und zum Gespräch seine Versichertenkarte mitbringen. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist nicht notwendig. Munz weist jedoch darauf hin, dass sich die Zahl der Behandlungsplätze dadurch insgesamt nicht erhöht. Viele Patienten werden daher im Anschluss an die Sprechstunde weiterhin warten müssen, bis sie eine ambulante Psychotherapie beginnen können.
BPtK/NK