19.10.2018
Apotheken- und verschreibungspflichtige Arzneimittel an Patienten abzugeben, ist allein Aufgabe von Apothekern. Dies infrage zu stellen, verbessert die Arzneimittelversorgung von Patienten nicht, sagt Apothekerpräsident Friedemann Schmidt.
Zur Diskussion um das Dispensierrecht von Arzneimitteln für Ärzte erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände:
„Ärzte können Apotheker so wenig ersetzen, wie Apotheker Ärzte ersetzen können. Beide müssen zusammen dafür sorgen, dass die Versorgung der Patienten vor Ort funktioniert, gerade auch in ländlichen Gebieten. Kompetenzgerangel und der Rückfall in alte Revierkonflikte behindert uns bei dieser Aufgabe nur."
Die Trennung ärztlicher Tätigkeit von der Abgabe von Arzneimitteln sei aus gutem Grund ein Eckpfeiler unseres Gesundheitssystems, betonte Schmidt. "Sie schützt den Arzt davor, in seiner Therapieentscheidung durch wirtschaftliche Erwägungen kompromittiert zu werden. Und Apotheker haben durch ihre spezialisierte Ausbildung in Sachen Arzneimittel in der Regel einen klaren Kompetenzvorsprung vor Ärzten. Das nutzt den Patienten."
Schmidt weiter: "Ich sehe auch keinen Anlass, die Arbeitsteilung von Apotheker und Arzt in Frage zu stellen. Wir haben in Deutschland eine gute flächendeckende Arzneimittelversorgung durch Präsenzapotheken, Tag und Nacht, an 365 Tagen im Jahr. Da braucht es keine Ersatzlösung. Zudem sind gerade Hausärzte schon heute oft überlastet und mancherorts rar. Warum sollte man sie mit weiteren Aufgaben überfordern?”
ABDA