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Ärzte: Weniger Behandlungsfehler im Jahr 2017

05.04.2018

Die Bundesärztekammer hat für das Jahr 2017 insgesamt 2.213 Behandlungsfehler bestätigt. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen (2016: 2.245). Die häufigsten Diagnosen, bei denen Patienten eine fehlerhafte Behandlung vermuteten, waren Knie- und Hüftgelenksarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen.

Die Zahl der Behandlungsfehler ist im Jahr 2017 leicht zurückgegangen.
In Krankenhäusern kommt es deutlich häufiger zu Behandlungsfehlern als in Arztpraxen.
© Franck Boston - Fotolia

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer (BÄK) haben im Jahr 2017 bundesweit insgesamt 7.307 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. In 2.213 Fällen lag tatsächlich ein Behandlungsfehler oder Risikoaufklärungsmangel vor. Davon wurde in 1845 Fällen ein ärztlicher Fehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden ermittelt, der auch einen Anspruch des Patienten auf Entschädigung begründete. In 430 Fällen lag ein Behandlungsfehler vor, der jedoch keinen kausalen Gesundheitsschaden zur Folge hatte.

„Am wichtigsten für die Patientensicherheit ist, dass wir Ärzte uns tagtäglich unserer enormen Verantwortung bewusst sind und uns ständig vergegenwärtigen, dass zwischen heilen und schaden oft nur ein schmaler Grat liegt“, sagt Dr. Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung der Behandlungsfehlerstatistik für das Jahr 2017 in Berlin. „Gemessen an der enormen Gesamtzahl der Behandlungsfälle liegt die Zahl der festgestellten Fehler Gott sei Dank im Promillebereich“, sagte Crusius. Für Panikmache und Pfuschvorwürfe gebe es keinen Grund.

Wenn Patienten einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern wenden. Dort sind Fachgutachter tätig, die gemeinsam mit Juristen prüfen, ob ein Behandlungsfehlervorwurf gerechtfertigt ist oder nicht. Die Antragsformulare sind im Internet auf der Homepage der jeweiligen Gutachterkommission und Schlichtungsstelle abrufbar, auf Anfrage werden sie auch auf dem Postweg zugesandt.

Die zuständige Gutachterkommission oder Schlichtungsstelle für Ihr Bundesland finden Sie auf der Webseite der Bundesärztekammer.

NK

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