Arzneimittel

Amt rät von übereiltem Krankenkassenwechsel ab

04.12.2014

Zum 1. Januar 2015 gibt es wichtige Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz sinkt von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent und es werden kassenindividuelle Zusatzbeiträge eingeführt. Betroffene Mitglieder erhalten aus diesem Anlass ein Sonderkündigungsrecht. Das Bundesversicherungsamt (BVA) rät allerdings von übereilten Krankenkassenwechseln ab.

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Zum 1. Januar 2015 gibt es wichtige Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Mitglieder erhalten aus diesem Anlass ein Sonderkündigungsrecht.
© Mikel Wohlschlegel - Fotolia

Das BVA weist darauf hin, dass Mitglieder ihre Krankenkasse immer wechseln können, wenn sie dort länger als 18 Monate versichert waren. BVA-Präsident Dr. Maximilian Gaßner: „Für Panik zum Jahresende besteht deshalb kein Anlass.“ Er rät den Versicherten, keine übereilten Entscheidungen zu treffen und bei der Wahl der Krankenkasse nicht nur auf die Unterschiede beim Zusatzbeitrag zu achten.

Gaßner sagt: „Es ist richtig und wichtig, dass der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen auch über kassenindividuelle Zusatzbeiträge erfolgt.“ Denn nur so bestehe bei den Krankenkassen der Anreiz, die Verwaltungsausgaben so gering wie möglich zu halten und Effizienzpotenziale zu nutzen. Allerdings sollten die Versicherten die Wahl ihrer Krankenkasse neben der Höhe des Zusatzbeitrages auch von anderen Faktoren abhängig machen. So seien bei der Entscheidung auch Beratung, Service, das Angebot an zusätzlichen Satzungsleistungen oder die Erreichbarkeit über eine Geschäftsstelle vor Ort zu berücksichtigen. Schließlich dürfe auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen erstmals erhoben werden und zunächst nur für das Haushaltsjahr 2015 gelten.

BVA/FH

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