Natascha Koch
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26.05.2021
Schon seit Beginn der Pandemie ist immer wieder die Rede von Antikörper-Tests, die nachweisen sollen, ob man bereits eine Infektion mit dem Virus durchgemacht und einen entsprechenden Immunschutz aufgebaut hat. Besonders zuverlässig waren sie damals jedoch nicht, und an der Situation hat sich bis heute nicht viel geändert. Die Tests, die laut Herstellern eine hohe Sensitivität und Spezifität aufweisen, haben ihre Tücken, und ihre Aussagekraft wird von Experten als eher gering eingestuft. Eine verlässliche Aussage über einen bestehenden Immunschutz lässt sich mit diesen Tests also nicht treffen.
Einen solchen Immunschutz nachzuweisen, ist zwar wünschenswert, aktuell aber im Hinblick auf die Lockerungen der Corona-Regeln nicht nötig. Hier gilt: Wer vollständig geimpft ist oder an Covid-19 erkrankt war und mittlerweile wieder gesund ist, genießt gewisse Sonderrechte. Sie werden unter anderem bei Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt und brauchen bei Restaurantbesuchen oder Reisen keinen negativen Corona-Test mehr vorzuweisen.
Bei Geimpften reicht als Nachweis dafür der Impfausweis aus. Eine Prüfung des Impferfolgs ist laut Robert Koch-Institut weder nach der ersten noch nach der zweiten Dosis nötig. Denn derzeit gebe es für Geimpfte keine festen Bezugspunkte für eine Immunität, sodass kein Schwellenwert angegeben werden könne, ab dem ein sicherer Schutz angenommen werde. Lediglich in Einzelfällen, etwa bei Menschen mit Autoimmunerkrankung, könnte ein Nachweis der Immunität gegen SARS-CoV-2 hilfreich sein. Die Sorge, dass fehlende Nebenwirkungen nach einer Impfung darauf hindeuten, dass der Körper keinen Immunschutz aufgebaut hat, ist aber in jedem Fall unbegründet.
Genesene weisen ihre vergangene Infektion mit einem vergangenen positiven PCR-Test nach. Zudem werden aktuell Zertifikate an Genesene verschickt, die ebenfalls als Nachweis genutzt werden können. Mehr Informationen dazu, wer als "vollständig geschützt" gilt, lesen Sie im Beitrag Coronavirus: Wer offiziell als geschützt gilt.