Lena Höppner
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14.02.2022
Ein Zertifikat über eine Corona-Infektion oder eine vollständige Impfung ist in diesen Tagen die Grundvoraussetzung, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Wie lange die verschiedenen Nachweise gültig sind, hat sich gerade auf Anordnung des Robert Koch-Instituts geändert.
Für ungeimpfte SARS-CoV-2 Erkrankte verkürzt sich die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikates: Der Genesenen-Status tritt ab den 28. Tag nach dem PCR-Test in Kraft. Nach dem 90. Tag erlischt der Genesenen-Status und eine Impfung ist nötig. Für den Nachweis einer Infektion ist ein positiver PCR-Test nötig.
Bei vollständig Geimpften beträgt die Gültigkeit der Zertifikate genau 270 Tage – in etwa neun Monate. Die Nachweise sind gültig 14 Tage nach dem Erhalt einer vollständigen Impfserie. Auch für Johnson & Johnson sind nun zwei Impfungen für einen vollständigen Impfschutz nötig. Hier empfiehlt die STIKO eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nach vier Wochen.
Für die Auffrischungsimpfung, auch Booster genannt, ist die Datenlage hinsichtlich des Impfschutzes noch nicht ausreichend, um eine Aussage über die Gültigkeit der Nachweise treffen zu können.
1. Impfung/Status | 2. Impfung/Status | Gültigkeit des Zertifikats | Wann zur Auffrischung? |
Genesen | | 28. Tag nach dem positiven PCR-Test bis zum 90. Tag nach dem Test | |
mRNA-Impfstoff | Genesen | 270 Tage | Booster nach 3 Monaten empfohlen |
Genesen | mRNA-Impfstoff 90 Tage nach dem PCR-Test | 270 Tage | Booster nach 3 Monaten empfohlen |
mRNA-Impfstoff | mRNA-Impfstoff | 270 Tage | Booster nach 3 Monaten empfohlen |
Johnson & Johnson | | Keine | Zweite Impfung nach 4 Wochen ist nötig |
Johnson & Johnson | mRNA-Impfstoff nach 4 Wochen | 270 Tage | Booster nach 3 Monaten empfohlen |
Auffrischungsimpfung nach 3 Monaten | | Unklar | |
Wichtig: Die ausgestellten Genesenenzertifikate haben alle eine Gültigkeit von 180 Tagen - unabhängig davon, ob der Betroffene geimpft oder nicht geimpft ist. In Deutschland ist die Gültigkeit bei Nicht-Geimpften dennoch auf 90 Tage beschränkt, europaweit sind sie 180 Tage gültig.
Quellen:
Fachliche Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise
Epidemiologisches Bulletin 3/22