15.04.2016
Die Apotheker in Deutschland unterstützen das Ziel des Gesetzgebers, jegliche Korruption im Gesundheitswesen zu bekämpfen. Der Bundestag hat gestern über das Antikorruptionsgesetz beraten. Demnach sollen künftig Bestechlichkeit und Bestechung in den Heilberufen unter Strafe stehen. Das Gesetz sei richtig und wichtig, so Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.
„Für die Arzneimittelversorgung gilt: Vieles, was bislang schon berufsrechtlich verboten ist, kann künftig auch strafbar sein. Der Schutz des Patienten vor falscher, durch Vorteilnahme geleitete Beratung ist damit in jedem Falle gewährleistet. Den verfassungsrechtlich fragwürdigen Rückgriff auf landesrechtlich teilweise abweichende berufsrechtliche Vorschriften braucht das Gesetz dazu nicht“, so Schmidt.
Der Gesetzgeber habe insofern konsequent gehandelt, als er Besonderheiten des Apothekenwesens berücksichtigt habe. Schmidt weiter: "Die Gesundheitspolitik hat vor langer Zeit die Richtungsentscheidung getroffen, dass Apotheker auch als Heilberufler im Wettbewerb stehen und kaufmännisch agieren müssen. Gerade im Selbstmedikationsbereich sind sie gehalten, rezeptfreie Arzneimittel möglichst marktgerecht einzukaufen, damit Preisvorteile an Patienten weitergegeben werden können." Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gebe die Arzneimittelpreisverordnung dagegen einen engen, aber sinnvollen Rahmen der Preisneutralität vor, um Apotheker und Patienten gleichermaßen vor Nachteilen in der Versorgung zu schützen. "Dieser Bereich", so Schmidt, "ist durch ärztliche Verordnung, Rabattverträge und Festbetragsregelungen ohnehin so stark reguliert, dass die Apotheke keinen Spielraum für abweichendes Verhalten hat."
ABDA