Gesundheit

Behandlungsfehler: Experten bestätigen fast jeden dritten Verdacht

15.05.2013

Laut einer aktuellen Statistik der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) erwies sich jeder dritte Verdacht auf einen Behandlungsfehler im Jahr 2012 als berechtigt.

Chirurgen und Krankenschwestern bei einer Operation
Fast zwei Drittel aller Behandlungsfehler-Vorwürfe richten sich gegen Krankenhäuser.
© Still Representation - Fotolia

Im vergangenen Jahr haben die MDK-Gutachter 12.483 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. Bei 31,5 Prozent der Fälle bejahten sie die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliege. Rund zwei Drittel aller Vorwürfe, nämlich 8.607, richteten sich gegen Krankenhäuser; davon wurden 30 Prozent bestätigt. 3.872 Fälle - das ist rund ein Drittel - betrafen niedergelassene Ärzte. Hier bestätigten die MDK-Gutachter 36 Prozent der Fehler-Vorwürfe.

"Eine hohe Zahl von Vorwürfen ist aber nicht gleichzusetzen mit einer hohen Zahl tatsächlicher Fehler", erläutert Professor Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin Sozialmedizin des MDK Bayern. Bei der Interpretation der Zahlen mahnt sie zur Zurückhaltung: "Wir können Fehlerhäufungen in bestimmten Fachgebieten erkennen. Dies erlaubt aber keinen Rückschluss auf die Behandlungsqualität insgesamt, da weder die Gesamtzahl der Behandlungen noch die Zahl aller Behandlungsfehler bekannt sind." Laut MDK-Statistik traten die meisten Fehler bei der Wurzelbehandlung der Zähne auf, gefolgt vom Hüft- und Kniegelenksersatz.

Behandlungsfehlervorwürfe werden im MDK durch spezialisierte Gutachterteams bearbeitet. Sie gehen der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, tatsächlich durch den Fehler verursacht worden ist. Auf der Basis des Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch zahnmedizinische und Pflege-Fehler. Die Begutachtung durch den MDK ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei.

RF

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