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Bundesbehörde stoppt "Miracle Mineral Supplement"

27.02.2015

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stuft die "Miracle Mineral Supplement"-Produkte "MMS" und "MMS2" der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Zudem sieht es sie als bedenklich an. Nun können diese Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.

Screenshot der Website www.jimhumblemms.de vom 27.02.2015, 11:00 Uhr
Nicht mehr zu erreichen: Wie auf diesem Screenshot von heute zu sehen, wurde die Website www.jimhumblemms.de von "Miracle Mineral Supplement"-Erfinder Jim Humble vom Netz genommen.
© aponet.de

Zulassungspflichtige Arzneimittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn in einem behördlichen Zulassungsverfahren Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Qualität belegt worden sind. Dies ist bei den „Miracle Mineral Supplement“-Produkten aber nicht der Fall. Das BfArM sieht sie als bedenklich an, weil der begründete Verdacht bestehe, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Die zuständigen Behörden der Länder können aufgrund dieser Einstufung nun ordnungsbehördliche Maßnahmen zum Schutz der Patienten einleiten, z.B. die Einfuhr oder den Vertrieb dieser Produkte untersagen.

Bereits im vergangenen Jahr hatte das BfArM vor „Miracle Mineral Supplement“-Produkten gewarnt (aponet.de berichtete). Sie werden in der Regel über das Internet als "Wunder-Mischungen" zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben. Mit der aktuellen Einstufung bestätigt das BfArM seine kritische Haltung zum Vertrieb und der Anwendung dieser Produkte.

„MMS“ enthält Natriumchlorit-Lösung 28 Prozent, „MMS2“ enthält Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer „Aktivator“-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion von „MMS“ mit der sogenannten Aktivator-Lösung, also von Natriumchlorit und Zitronensäure, entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, chlorähnlichem Geruch. Chlordioxid wird als Bleichmittel von Papier und zur Desinfektion von Trinkwasser eingesetzt und verursacht schwere Verätzungen der Haut sowie schwere Augenschäden. Der Wirkstoff Natriumchlorit, geschrieben mit einem "t" am Wortende, ist nicht zu verwechseln mit Natriumchlorid, dem allgemein bekannten Kochsalz. Trotz der Namensähnlichkeit haben beide Substanzen völlig unterschiedliche chemische Eigenschaften.

Den Giftnotrufzentralen liegen laut BfArM Fälle von Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von „MMS“ vor. Auch in anderen Ländern wurden nach Einnahme von „MMS“ unerwünschte Wirkungen wie Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall, Nierenversagen, Verätzungen der Speiseröhre sowie Atemstörungen beobachtet.

BfArM/FH

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