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Cannabis-Gesetz hat Patientenversorgung verbessert

08.03.2018

Ein Jahr Cannabis auf Rezept: Seit dem 10. März 2017 können Ärzte ihren schwerkranken Patienten im Einzelfall Cannabisblüten als Rezepturarzneimittel verordnen. „Vor allem für Patienten, die zuvor Cannabis über eine Ausnahmegenehmigung bezogen haben, hat sich seitdem viel verbessert“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer.

Cannabis darf seit einem Jahr auf Kassenrezept verordnet werden.
Im vergangenen Jahr haben deutsche Apotheken rund 44.000 Cannabis-Einheiten abgegeben.
© ABDA

Zum einen werden Patienten nicht mehr mit der Dosierung und Anwendung allein gelassen. Denn die Apothekerschaft hat einheitliche Qualitätskriterien für Cannabisblüten definiert und genaue Anwendungshinweise erarbeitet. Zudem ist medizinisches Cannabis für viele Patienten deutlich preiswerter geworden: Bei einer Genehmigung der Krankenkasse fällt nur noch die Zuzahlung an, die auf maximal 10 Euro pro Medikament begrenzt ist. Außerdem können Patienten ihre Cannabis-Verordnungen bundesweit in jeder Apotheke einlösen.

Insgesamt haben die Apotheken 2017 zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rund 44.000 Einheiten Cannabis-Blüten abgegeben. „Die Tendenz war von Quartal zu Quartal steigend, sowohl bei Rezepten als auch bei den Abgabeeinheiten“, sagt Kiefer, der auch Vorstandsvorsitzender des Deutschen Arzneiprüfungsinstituts e.V. (DAPI) ist. Das DAPI hat die GKV-Verordnungen ausgewertet: Im 1. Quartal, also vom 10. bis 31. März 2017, belieferten die Apotheken 488 Rezepte mit 564 Einheiten Cannabis. Im 2. Quartal waren es bereits 4.615 Rezepte mit 10.055 Abgabeeinheiten, im 3. Quartal 8.898 Rezepte mit 14.777 Abgabeeinheiten und im 4. Quartal 12.717 Rezepte mit 18.828 Abgabeeinheiten. Verordnungen auf Privatrezepten wurden nicht erfasst.

Kiefer: „Das DAPI ermittelt aus Datenschutzgründen nicht, wie viele Patienten Cannabisblüten erhalten haben. Unsere Zahlen legen aber die Vermutung nahe, dass es inzwischen deutlich mehr sind als die etwa 1000 Patienten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes eine Ausnahmegenehmigung hatten“. Cannabisrezepturen seien also zumindest teilweise im Versorgungsalltag angekommen.

ABDA

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