15.10.2015
Zusammengefasst gilt: Flüchtlinge erhalten in Deutschland eine eingeschränkte medizinische Versorgung. Das bedeutet, dass nicht alle Erkrankungen behandelt werden. Auch eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), mit der man direkt zum Arzt gehen und sich behandeln lassen kann, gibt es für Flüchtlinge bislang nur in einigen Bundesländern. Alle anderen müssen sich vor dem Arztbesuch eine Genehmigung beim Sozialamt geben lassen.
Welche konkreten Ansprüche Asylbewerber haben und wer die Behandlung bezahlt, lesen Sie im Beitrag Medizinische Leistungen für Asylbewerber, der zweisprachig hier auf aponet.de verfügbar ist.
NK