Lena Höppner
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02.12.2021
Gefälschte Impfpässe als solche zu erkennen, gestaltet sich oft sehr schwierig. Besonders dann, wenn viele Impfnachweise auf einmal überprüft werden müssen, beispielsweise bei großen Veranstaltungen wie Konzerten. Daher haben drei Bundesländer die Zugangsvoraussetzungen verändert: Dort müssen jetzt digital verifizierbare Impfnachweise vorgelegt werden. Im Detail bedeutet das ein digitales Covid 19-Zertifikat der EU. Dies kann auf dem Smartphone gespeichert sein oder in Papierform vorgezeigt werden. Auch die Immunkarte mit Scheckkarten-Format, auf der das EU-Covid 19-Zertifikat gespeichert ist, wird akzeptiert. Die Veranstalter können dann mit entsprechenden Apps wie der CovPassCheck-App die Nachweise überprüfen.
In Berlin gilt diese Regelung bereits seit September. Bei 2G-Veranstaltungen, also solchen bei denen nur geimpfte oder genesene Zutritt haben, muss ein digitaler Impfnachweis vorgelegt werden. Grundsätzlich reiche aber bei allen anderen Veranstaltungen, die nicht unter die 2G-Regel fallen, der gelbe Impfpass und ein Ausweisdokument weiterhin aus. Wer kein Smartphone hat oder den Impfnachweis nicht einscannen möchte, kann den QR-Code in ausgedruckter Form vorlegen.
Auch im Nachbarbundesland Brandenburg muss ein digitales Covid-Zertifikat der EU vorgelegt werden. Dies kann in ausgedruckter oder digitaler Version auf dem Handy erfolgen. Die Vorlage des gelben Impfpasses reicht auch hier nicht mehr aus, da dieser digital nicht überprüft werden kann.
Seit dem 1. Dezember gilt diese Regelung auch in Baden-Württemberg. Sie betrifft alle Bereiche, bei denen das Vorlegen eines Impfnachweises erforderlich ist.
In allen anderen Bundesländern reicht es derzeit noch, wenn man den gelben Impfpass zusammen mit einem Lichtbildausweis vorlegt. Um die Rate an gefälschten Impfnachweisen zu senken, kann es aber sein, dass einige Bundesländer in nächster Zeit die Regeln ebenfalls verschärfen. Wer bis jetzt keinen digitalen Impfnachweis hat, kann sich diesen in Apotheken in der Nähe ausstellen lassen.