PZ/NK
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23.06.2021
Seit gut einer Woche haben Apotheken mittlerweile mehr als 7 Millionen digitale Impfnachweise ausgestellt. Für viele Apothekenteams gehört diese Aufgabe also inzwischen zum Alltag. Neben technischen Problemen zum Start (aponet.de berichtete) waren jedoch zum Teil auch noch einige Fragen offen: So sollen Apotheken eigentlich nur den elektronischen Nachweis ausstellen, wenn die Impfung in räumlicher Nähe erfolgt ist. Was ist aber zu tun, wenn jemand beispielsweise im Ausland gegen Covid-19 geimpft worden ist, aber den digitalen QR-Code hierfür in Deutschland bekommen möchte? Für diesen Fall hat die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände nun eine Handlungshilfe für die Apotheken herausgegeben.
Daraus geht hervor, dass Personen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geimpft wurden, einen digitalen Covid-19-Impfnachweis in der Apotheke bekommen können. Allerdings müssen folgende Bedingungen zutreffen: Ein vollständiger und authentischer Impfnachweis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat muss in der Apotheke vorgelegt werden. Zudem muss die Person zu den sogenannten anspruchsberechtigten Personen nach der Coronavirus-Impfverordnung gehören. Dazu gehören etwa Menschen, die in Deutschland krankenversichert sind oder ihren Wohnsitz hier haben, aber auch Personen, die in Deutschland arbeiten aber im Ausland wohnen. Zudem müsse der Antragsteller glaubhaft machen, dass er „in absehbarer Zeit nicht in denjenigen EU-Mitgliedstaat zurückkehren wird, in dem er geimpft wurde“. Das soll verhindern, dass hier eine doppelte Ausstellung in kurzer Zeit erfolgt.
Wurde die Person in einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat geimpft, ist die Ausstellung des Nachweises ebenfalls möglich. Voraussetzung ist aber, dass die Person mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde. Dazu gehören derzeit vier Impfstoffe: Comirnaty® von Biontech/Pfizer, Vaxzevria® von AstraZeneca, der Covid-19-Impfstoff von Moderna und der Einmalimpfstoff von Janssen (Johnson & Johnson).
Wann erhalten Genese ihren digitalen Ausweis?
Bislang können digitale Covid-19-Genesenennachweise noch nicht in der Apotheke erzeugt werden. Dies soll aber laut Bundesgesundheitsministerium bald starten. Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und aus diesem Grund nur eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben, können in der Apotheke bereits jetzt die erste Impfung bestätigt bekommen, erklärt die ABDA in der Handlungshilfe. Dies werde in der App aber als unvollständiger Impfschutz angezeigt. Aus diesem Grund sollten Betroffene neben dem digitalen Impfnachweis auch immer eine Genesenenbescheinigung mit sich zu führen. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Empfehlung einer einmaligen Covid-19-Impfung sechs Monate nach der Genesung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurde. Ob andere Länder die Vorgaben der STIKO anerkennen, sollte vor einer Reise abgeklärt werden.