Schützt die gesetzliche Unfallversicherung nur Arbeitnehmer oder auch Kinder?
Longerich: Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung beginnt nicht erst mit der ersten Arbeitsstelle, sondern viel früher. Sie sichert auch Kinder und Jugendliche ab, wenn sie eine Betreuungseinrichtung oder Schule besuchen.
Um welche Fälle kümmert sich die gesetzliche Unfallversicherung?
Longerich: Sie versichert Kinder und Jugendliche beim Besuch der Schule oder der Betreuungseinrichtung. Das gilt auch für die Pausen und die direkten Hin- und Rückwege.
Besteht dieser Schutz auch für die Teilnahme an Wanderungen, Ausflügen oder Klassenfahrten?
Longerich: Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei all diesen Veranstaltungen, dass sie im organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule oder der Betreuungseinrichtung liegen. Das heißt, sie müssen von diesen oder zumindest mit ihnen veranstaltet werden. Hierzu zählen dann auch Klassenfahrten oder Ausflüge.
Was ist nicht versichert?
Longerich: Nicht versichert sind Tätigkeiten oder Unternehmungen, die von den Schülern oder Eltern ohne Mitwirkung der Schule organisiert und durchgeführt werden. Dazu gehören zum Beispiel das Lernen und die Hausaufgabenerledigung zu Hause oder die private Nachhilfe.
Was passiert im Falle eines Unfalls?
Longerich: Falls ein Kind einen Unfall hat, wissen die Betreuer oder Lehrer, was zu tun ist. Passiert der Unfall auf dem Weg zur Einrichtung oder nach Hause, teilen die Eltern dem Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch einer Schule oder Tageseinrichtung handelt. Das Gleiche gilt, wenn Eltern ein verletztes Kind abholen und mit ihm zum Arzt gehen.
Benötigt man eine Krankenversicherungskarte?
Longerich: Eltern und Kinder benötigen keine Krankenversicherungskarte oder Angaben zu einer privaten Krankenversicherung. Die Ärzte und Krankenhäuser rechnen direkt mit uns ab. Die Eltern sollten jedoch Kindergarten, Schule oder Hort so schnell wie möglich informieren, damit sie uns den Unfall melden können.
Bekommen Eltern entstandene Fahrtkosten erstattet?
Longerich: Ja, sie können die entstandenen Fahrtkosten bei uns geltend machen.
Was passiert, wenn Eltern auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung verzichten?
Longerich: Das wäre aus meiner Sicht keine kluge Entscheidung. Wenn die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt, müssen Eltern nichts zuzahlen. Auch für Hilfsmittel fallen keine Zahlungen an. Zudem übernimmt sie die Kosten für die Versorgung – falls notwendig – ein Leben lang.
Vielen Dank für das Gespräch.
Die Fragen stellte Peter Erik Felzer.