Um die Ausgaben der Krankenkassen für Arzneimittel nicht ausufern zu lassen, hat der Gesetzgeber seit Jahren verschiedene Sparmaßnahmen wie Rabattverträge oder Festbeträge etabliert. Im Grunde geht es bei allen diesen Instrumenten darum, die Preise für Medikamente, die auf Rezept erstattet werden, so niedrig wie möglich zu halten. Das vom Arzt verordnete Medikament dient dabei mittlerweile meist nur noch als Anhaltspunkt. Wenn der Arzt es nicht ausdrücklich untersagt hat, ist der Apotheker verpflichtet, ein wirkstoffgleiches Mittel herauszusuchen, das den Preisvorgaben der jeweiligen Krankenkasse entspricht, das also möglichst preiswert ist. Das führt dazu, dass bei vielen gängigen Arzneimittelgruppen eine große Konkurrenz herrscht. Präparate mit Wirkstoffen, bei denen der Patentschutz abgelaufen ist, können von jedem Hersteller auf den Markt gebracht werden. Weil dafür kaum Entwicklungskosten anfallen und für die Zulassung wenig Forschung nötig ist, kosten diese Präparate oft nur einen Bruchteil des Originals.
Auch Importpräparate sind preiswerter. Dabei handelt es sich um im Ausland günstig produzierte Ware des Originalherstellers, die nach Deutschland eingeführt wurde.
Diese Sparinstrumente der Kassen können natürlich auch die Patienten nutzen. Bei Medikamenten, die aus eigener Tasche zu bezahlen sind, beispielsweise Mittel gegen Erkältungen, Kopfschmerzen oder der "Pille", kann es sich lohnen, in der Apotheke nach wirkstoffgleichen Präparaten zu fragen. Meist muss man dafür nicht ganz so tief in die Tasche greifen. Der Apotheker berät gern, ob und welche Besonderheiten bei diesen Arzneimitteln zu beachten sind.
RF