Apothekerin Christina Brunner
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14.05.2020
Rund 20 Millionen dieser Rezepturen fertigen die deutschen Apotheken nach Auskunft der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände jährlich an. Drei Viertel davon sind verschreibungspflichtig.
Kapseln befüllen, Salben und Cremes rühren, Tees oder Tropfen mischen und Zäpfchen gießen: All dies ist in jeder Apotheke möglich. Apotheker und ihre pharmazeutischen Mitarbeiter richten sich dabei entweder nach einer ärztlichen Verschreibung oder dem Wunsch eines Kunden. So können Apotheker Medikamente herstellen, die genau auf die Bedürfnisse eines Patienten zugeschnitten sind: zum Beispiel in speziellen Dosierungen für ein Kind oder bei bestimmten Unverträglichkeiten. Da es sich um Einzelanfertigungen handelt, können zumeist keine Haltbarkeitstests durchgeführt werden. Für den Patienten heißt das: begrenzt haltbar. Deshalb verordnen Ärzte Rezepturen häufig in kleinen Mengen für den baldigen Gebrauch.
Apotheker tragen bei der Herstellung ein hohes Maß an Verantwortung. Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand und handwerkliches Geschick sind gleichermaßen gefordert. So prüfen Apotheker vor dem Anfertigen einer Rezeptur, ob bei der Verordnung die zulässigen Höchstmengen eingehalten wurden. Auch lassen sich nicht alle Bestandteile miteinander verarbeiten. Sind Probleme zu erwarten, hält der Apotheker mit dem Arzt Rücksprache und schlägt ihm Alternativen vor. So ist gesichert, dass der Patient ein wirksames Arzneimittel erhält, mit dem das vom Arzt festgelegte Therapieziel erreicht werden kann.
Pillen, also kleine Kügelchen auf der Grundlage von Hefeextrakt, stellt der Apotheker in der Praxis heute allerdings nicht mehr her.