21.11.2017
Die europäischen Arzneimittelbehörden haben Patienten dazu aufgerufen, stärker auf Nebenwirkungen von rezeptfreien Arzneimitteln zu achten und diese zu melden. Viele Verdachtsfälle blieben unerkannt, erklärte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Etwa, weil Patienten ihrem behandelnden Arzt nicht jede Beobachtung mitteilen oder weil sie ihr Symptom nicht dem eingenommenen Medikament, sondern einer Krankheit zuordnen.
„Ob nach der Einnahme verschreibungspflichtiger oder rezeptfreier Arzneimittel: Es ist in beiden Fällen wichtig, dass möglichst viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen gemeldet werden. Das hilft den Arzneimittelbehörden, Risikosignale so früh wie möglich zu erkennen und dann bei Bedarf wirkungsvolle Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten zu treffen“, sagt Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM. Besonders bei neuen Präparaten ist für das BfArM jede Beobachtung wertvoll. Wenn ein Arzneimittel zugelassen wird, ist nämlich noch nicht alles über seine Sicherheit bekannt. Das liegt daran, dass die klinischen Prüfungen nur an einer begrenzten Zahl von Studienteilnehmern durchgeführt werden. Seltene oder sehr seltene Neben- und Wechselwirkungen fallen so möglicherweise durchs Raster und werden nicht erkannt. Erst eine breite Anwendung des Mittels kann sie aufdecken.
Doch auch wenn es um Medikamente geht, die bereits lange auf dem Markt sind, sollte jeder Verdacht mitgeteilt werden, so das BfArM. Nebenwirkungen bei diesen Präparaten würden leider sehr viel seltener gemeldet als solche von neuen Arzneimitteln. Die Behörden seien jedoch auf belastbare Daten und Risikosignale aus der Praxis angewiesen. Jede Meldung einer Nebenwirkung sei ein wichtiger Beitrag zur Arzneimittelsicherheit.
Das BfArM bietet dazu auf seiner Internetseite ein speziell für Verbraucher konzipiertes <link www.bfarm.de uawmelden>Online-Meldeformular an sowie einen Meldebogen, mit dem Verdachtsfälle auch per Brief oder Fax gemeldet werden können.
ap/<link www.pharmazeutische-zeitung.de>PZ/NK