22.01.2020
Trends aus den Vorjahren waren weiterhin zu beobachten: Bei Äpfeln, Karotten, Kartoffeln und Erdbeeren oder Spargel wurden selten oder gar keine Überschreitungen der gesetzlichen Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Die meisten Überschreitungen fanden sich dagegen bei Bohnen mit Hülsen (18,8 Prozent), Reis (13,7 Prozent) und Grünkohl (11,9 Prozent).
Importierte Lebensmittel sind häufiger belastet
Insgesamt überschritten 1,3 Prozent der untersuchten Produkte aus Deutschland die Rückstandshöchstgehalte, bei Erzeugnissen aus anderen EU-Staaten waren es 1,5 Prozent. Im Gegensatz dazu wurden 8,8 Prozent der Produkte aus Nicht-EU-Staaten beanstandet, vor allem Gemüsepaprika, Bohnen mit Hülsen, frische Kräuter und Auberginen. In die EU importierte Äpfel, Kartoffeln, Tomaten, Orangensaft und die untersuchten tierischen Lebensmittel waren dagegen gering belastet und erreichten die Grenzwerte nur selten oder gar nicht. Lebensmittel aus ökologischem Anbau wiesen zu 0,8 Prozent überhöhte Rückstände auf, bei konventionellem Anbau waren es 3,2 Prozent.
Das BVL weist darauf hin, dass eine risikoorientierte Auswahl der Proben erfolgte, d. h. es wurden vor allem Produkte untersucht, die in der Vergangenheit schon negativ aufgefallen waren. Man kann deshalb davon ausgehen, dass die Belastung mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln allgemein niedriger ist.
ZOU