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12.07.2023
Bereits im Januar 2022 hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) es einstimmig abgelehnt, Sildenafil zur Behandlung von Erektionsstörung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Damals standen die 50-mg-Tabletten auf der Tagesordnung. Gestern wurde erneut beraten und abgestimmt, dieses Mal über die 25-mg-Tabletten Sildenafil sowie das verwandte Potenzmittel Tadalafil 10 mg. Beides soll rezeptpflichtig bleiben, ebenso die Nasensprays mit der Kombi Azelastin und Fluticasonpropionat (Dymista®), die bei schwerer allergischer Rhinitis eingesetzt werden. Grünes Licht gab es hingegen für das Migränemittel Rizatriptan 5 mg (Maxalt® und Generika).
Die Sitzung ist nicht öffentlich und das Ergebnis nur aus dem rasch veröffentlichten Kurzprotokoll zu entnehmen. Die Mitglieder des Ausschusses, darunter auch Vertreter der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK), sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die ausführliche Begründung wird in der Regel erst mit einigen Wochen Abstand veröffentlicht.
In anderen Ländern Europas ist Sildenafil schon seit einigen Jahren rezeptfrei erhältlich, zum Beispiel Großbritannien und Polen. In Irland beispielsweise, wo Sildenafil 50 mg seit 2021 rezeptfrei nur in Apotheken erhältlich ist, müssen Apotheker vor der Abgabe den Patienten über Symptome und den allgemeinen Gesundheitsstatus befragen sowie einen Interaktionscheck vornehmen. Ist die Abgabe vertretbar, erfolgt eine Erklärung zur korrekten Anwendung und der Hinweis, innerhalb der nächsten sechs Monate einen Arzt aufzusuchen, um die Ursachen der Erektionsstörungen abzuklären – schließlich könnten dahinter auch ernste Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Depressionen oder andere Krankheiten stecken.
Dieser ärztliche Check vor der Abgabe ist das Hauptargument der Gegner eines OTC-Switches – so wird die Entlassung eines Wirkstoffs aus der Rezeptpflicht genannt. Auf der anderen Seite argumentieren Befürworter, dass viele betroffene Männer sich entsprechende Präparate zuvor über den illegalen Online-Handel besorgt haben. Damit laufen sie nicht nur Gefahr, ein gefälschtes Präparat zu erhalten, sondern haben auch gar keinen Kontakt zu einem Heilberufler. Durch die Beratung in der Selbstmedikation in der Apotheke könnten mehr Männer zum Arztbesuch bewegt werden und der illegale Versandhandel zurückgedrängt werden, so die Hoffnung.