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Schneller einen Arzttermin bekommen

13.05.2019

Zu lange Wartezeiten? Das soll für Patienten ab dem nächsten Jahr der Vergangenheit angehören. So sieht es das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz vor, das jetzt in Kraft getreten ist.

Mit dem neuen Gesetz sollen gesetzlich Versicherter künftig schneller einen Arzttermin bekommen.
Gesetzlich Versicherte mussten mitunter länger auf einen Arzttermin warten. Das soll sich mit dem neuen Gesetz nun ändern.
© iStock.com/kzenon

„Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern.“ So beschreibt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das Ziel des neuen Gesetzes. „Und zwar zusammen mit den Ärzten. Deswegen sollen diejenigen besser vergütet werden, die helfen, die Versorgung zu verbessern. Dann lohnt es sich für Ärzte auch, Patienten zeitnah einen Termin zu geben. Versorgung soll besser, schneller und digitaler werden.“

Den Kern des Gesetzes bildet der Ausbau der sogenannten Terminservicestellen. Sie sollen spätestens mit Beginn des neuen Jahres zentrale Anlaufstellen für Patientinnen und Patienten werden und 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche erreichbar sein. Parallel dazu erhalten die Vertragsärzte den Auftrag, ihr Mindestsprechstundenangebot zu erhöhen. In unterversorgten Gebieten müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen künftig eigene Praxen eröffnen oder Versorgungsalternativen anbieten.

Das neue Gesetz sieht eine Vier-Wochen-Frist für die Vermittlung eines Termins vor. Diese lassen sich über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 vereinbaren. In Akutfällen werden Patienten spätestens zum 1. Januar 2020 auch während der Sprechstundenzeiten an Arztpraxen oder Notfallambulanzen oder auch an Krankenhäuser vermittelt. Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung darf maximal nur zwei Wochen betragen. Zudem gibt es Online-Angebot zu Terminservicestellen. Damit lassen sich die Termine nicht nur telefonisch, sondern auch online oder per App vereinbaren.

Ärzte sollen, so das Ziel von Spahn, künftig zudem mehr Sprechstunden anbieten. Das Gesetz erweitert das Angebot der niedergelassenen Ärzte verbindlich auf mindestens 25 Stunden pro Woche. Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Versorgung, etwa konservativ tätige Augenärzte, Frauenärzte und HNO-Ärzte müssen mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten. Also ohne vorherige Terminvereinbarung.

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