12.12.2019
Bei Brandwunden gilt zu allererst: Einen kühlen Kopf bewahren. Man unterscheidet zwei Arten von thermischen Verletzungen: Verbrennungen entstehen durch den Kontakt mit heißen Gegenständen oder Feuer. Verbrühungen werden durch heiße Flüssigkeiten oder Dampf verursacht. Je nach Schwere sind von Grad eins bis Grad vier verschiedene Hautschichten betroffen.
Heißes Fettfondue am gefährlichsten
Um abhängig vom Schweregrad richtig handeln zu können, sollten Kleidung und Schmuck sofort entfernt werden, um weiteres Vordringen von heißer Flüssigkeit mit Folgeschäden in tieferen Hautschichten zu vermeiden. Kleidungsstücke, die an einer Verletzung festkleben, dürfen aber nicht einfach abgezogen werden, das kann die Verletzung verschlimmern. Am besten wird mit einer Schere um den verklebten Stoff herum geschnitten. Beim Festmahl geht von erhitztem Öl, etwa aus dem Fonduetopf, die größte Gefahr aus. Denn anders als Wasser oder Brühe sieht man Fett nicht direkt an, wie heiß es ist.
Brandwunden ersten Grades mit wasserhaltigen Mitteln kühlen
Bei Verbrennungen ersten Grades ist die Haut rot, trocken und geschwollen, außerdem treten starke Schmerzen auf. Wie bei einem Sonnenbrand lassen sich die geröteten Hautstellen kurz „wegdrücken“. Diese oberflächlichen Wunden sind geschlossen, Brandblasen nicht erkennbar und können selbst behandelt werden. Ist bei Erwachsenen eine Fläche von bis zu einem Unterarm betroffen, sollte sie mit etwa 20 Grad Celsius kaltem Leitungswasser für etwa 15 Minuten gekühlt werden. Bei Kindern ist es wichtig, betroffene Stellen abwechselnd zu kühlen. Im Anschluss lindern kühlende, wasserhaltige Gele und Lotionen den Juckreiz und die Schmerzen. Erst die spätere Hautpflege erfolgt mit fetthaltigeren pflegenden Salben oder Cremes. Werden diese für die Erste Hilfe verwendet, kommt es zu einem Verschließungseffekt, bei dem die Haut luft- und wasserundurchlässig abgedeckt wird und sich die Hitze verstärkt. Zur weiteren Schmerzbehandlung empfehlen sich rezeptfreie Mittel wie Ibuprofen, Diclofenac oder Paracetamol.
Schäden ab Grad zwei erkennen und richtig agieren
Bei stärkeren Verbrennungen ab Grad 2 ist eine ärztliche Therapie ratsam. Verbrennungen zweiten Grades weisen Brandblasen auf. Da sie die Wunde vor Verunreinigungen schützen, dürfen sie aufgrund der hohen Infektionsgefahr nicht aufgestochen werden. Zudem bilden sie ein natürliches, optimales Klima für die Wundheilung. Ein Verband ist bis zur ärztlichen Behandlung in aller Regel nicht notwendig. Bei noch gravierenderen Verbrennungen, das heißt bei den Graden drei und vier, ist der Wundgrund lederartig oder gar verkohlt und es sind keine Haare mehr vorhanden.
Wer wegen des Verbrennungsgrades unsicher ist, sucht am besten einen Arzt auf. Das gilt besonders bei Kindern, da diese aufgrund der im Verhältnis zum Körpergewicht größeren Körperoberfläche stark schockgefährdet sind.
Finger weg von Hausmitteln
Bei Verletzungen ab Grad zwei wird bis zur medizinischen Versorgung ein metallbeschichtetes Stück Mull oder ein nicht mit der Wunde verklebender Wundschnellverband aufgebracht. Im Notfall können auch Alufolie oder fusselfreie Tücher zur Abdeckung genutzt und locker fixiert werden. Bei offenen Wunden niemals vermeintliche Helfer wie Öl, Honig, Mehl oder Essig verwenden – diese „Hausmittel“ verschlimmern die Lage. Offene Brandwunden müssen stets ärztlich versorgt werden.
Silvester: Erste Hilfe bei Druck- und Augenverletzungen
An Silvester ist besondere Vorsicht geboten, wenn mit Raketen oder Böllern hantiert wird. Bei blutenden Druckverletzungen muss die Blutung gestillt und danach ein Druckverband angelegt werden. Gelangen sprühende Funken in die Augen und irritieren die Hornhaut leicht, wird am besten mit lauwarmem Wasser gespült. Bei schwerwiegenderen Augenverletzungen wird zur Erstbehandlung aus sterilem Tuch eine Rolle geformt und diese kreisförmig um das Auge gelegt, sodass der Augapfel in der Mitte liegt. Das Auge selbst sollte mit einem Verbandstuch abgedeckt und das Ganze vorsichtig mit einem Pflaster fixiert werden. Hiernach unbedingt einen Arzt aufsuchen.
AK Niedersachsen/NK