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Silvester-Feuerwerk: So erkenne ich legale Böller

28.12.2015

In den letzten Tagen wurde in der Presse häufiger vor illegalen Feuerwerksartikeln gewarnt, die zu gefährlichen Verletzungen führen können. Wie man legale und geprüfte Böller erkennt, sagt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

Die Infografik der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zeigt, welche Nummern und Kennzeichen auf legalen Böllern aufgedruckt sind.
Die Infografik der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zeigt, welche Nummern und Kennzeichen auf legalen Böllern aufgedruckt sind.
© BAM

Geprüftes Feuerwerk trägt auf der Packung eine Registriernummer und das CE-Kennzeichen.

Die Registriernummer könnte z. B. so aussehen: 0589 – F2 – 1234. Die ersten vier Ziffern geben die Kennnummer der offiziellen Stelle an, die die Prüfung durchgeführt hat. "0589" steht für die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung. Andere vierstellige Nummern stehen für andere sogenannte Benannte Stellen innerhalb der EU. "F2" steht für Feuerwerk der Kategorie F2, "1234" ist eine fortlaufende Nummer. Dem CE-Kennzeichen folgt jeweils eine vierstellige Nummer. Dabei handelt es sich ebenfalls um die Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht.

Darüber hinaus ist auf der Packung eine BAM-Identifikationsnummer aufgedruckt, zum Beispiel „BAM-F2-0001“. In Deutschland verkaufte Produkte müssen eine solche BAM-ID tragen.

Es gibt jedoch legale Feuerwerksartikel, die keine Registrier- oder ID-Nr tragen. Diese sind bereits vor 2009 zugelassen worden und dürfen noch mit einer Übergangsfrist bis Juli 2017 verkauft werden. Man erkennt sie am Zulassungszeichen der BAM: BAM PI oder PII, gefolgt von einer vierstelligen Nummer: z.B. BAM-PII-1850 (siehe Infografik oben).

Wer prüfen möchte, ob eine Registrier- oder ID-Nummer echt oder falsch ist, kann das auf der Website der BAM nachschauen. Dort sind Listen aller registrierten Böller nach Kategorien zu finden.

Weitere Merkmale von in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikeln

  • Name und Adresse des Herstellers (oder Name des Herstellers und Name und Adresse des Importeurs), sowie für Deutschland die Telefonnummer des Herstellers oder Importeurs
  • Art des Gegenstandes, z.B. Knallkörper, Feuerwerksrohrbatterie, Rakete oder Fontäne. Die Bezeichnung muss in Großbuchstaben erfolgen, sowie bei Römischen Lichtern die Anzahl der Schüsse enthalten.
  • Angabe der Kategorie in Großbuchstaben: z.B. KAT.2 (Kategorie 2) für Knallkörper, Feuerwerksrohrbatterien, Raketen, Fontänen etc.; KAT.1 (Kategorie 1) für Artikel wie Knallerbsen, Tischfeuerwerk, Knallbonbons, Bodenfeuerwirbel, Wunderkerzen etc.
  • Gebrauchsanweisung in Deutsch
  • Altersgrenze
  • Schutzabstand, zum Beispiel bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 1 von einem Meter und bei Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 von acht Metern
  • NEM steht für Nettoexplosivstoffmasse. Dort findet man eine Angabe in Gramm. Die NEM darf bei Knallkörpern maximal sechs Gramm betragen, bei Batterien 500 g und bei Kombinationen mit Fontänen 600 g.

BAM/RF

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