02.02.2015
Nicht jede Tablette kann zerteilt werden, denn viele von ihnen wirken dann nicht mehr richtig. Patienten, die halbe Wirkstoffdosen einnehmen wollen, prüfen also am besten vorher, ob die Tablette vor ihnen überhaupt zum Teilen vorgesehen ist. Dies kann man zum Beispiel im Beipackzettel erfahren.
Hat die Tablette keine Sollbruchstelle, dann raten Apotheker, die Tablette auf keinen Fall gewaltsam oder mit dem Küchenmesser zu teilen. Es besteht die Gefahr, dass das Präparat dabei zerbröselt und nicht mehr eingenommen werden kann. Aber selbst wenn die Hälften ganz bleiben, ist fraglich, ob so noch exakt dosiert werden kann oder ob von dem unsachgemäß geteilten Präparat sogar Gesundheitsgefahren ausgehen können.
Wenn eine Bruchkerbe vorhanden ist, lässt sich die Tablette mit leichtem Fingerdruck auf die beiden Kanten in zwei Teile brechen. Doch die Kerbe allein sagt noch nichts darüber aus, ob diese zum Teilen vorgesehen ist. Manche dieser Kerben sind nur zur Zierde angebracht. Ein Blick in den Beipackzettel schafft Klarheit, ob man teilen darf oder nicht. Wenn halbe Tabletten eingenommen werden sollen, rät Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, lieber noch einmal nachzufragen: "Sprechen Sie unbedingt mit ihrem Arzt oder Apotheker über die Tablettenart und die richtige Dosierung."
Dass Patienten ihre Tabletten teilen, ist gang und gäbe. Oft geschieht dies auf ärztliche Anweisung, zum Beispiel, wenn eine Therapie begonnen oder langsam abgesetzt wird. Eine bereits 2006 im European Journal of Clinical Pharmacology veröffentlichte Studie an fast 1.000 deutschen Patienten hat ergeben, dass rund ein Viertel der ihnen verordneten festen Arzneimittel, also Tabletten und Dragees, geteilt wurden. Dabei zeigte sich, dass rund vier Prozent der Präparate gar nicht dazu geeignet waren. Das kann dazu führen, dass das Medikament nicht wirkt oder ungewohnte Nebenwirkungen zeigt, z.B. am Magen.
BPI/RF